EU-Taxonomie – neue Standards für „grünes Wachstum“ bis 2050
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2018 hat die Europäische Kommission den „Sustainable Growth Financing Action Plan“ aufgelegt, dessen Ziel es ist, den „Green Deal“ für die Entwicklung des Gesundheitswesens und einer sozial orientierten Wirtschaft in den EU-Staaten zu regeln. Im Jahr 2020 wurden die EU-Taxonomie-Verordnungen verabschiedet, um umweltverträgliches Wirtschaften zu fördern. Diese Regelungen sollen Kapitalströme in die Entwicklung umweltverträglicher Wirtschaftstätigkeiten lenken, sprich – Investitionen in die „Green Economy“. Der Green Deal ist 2022 in Kraft getreten.
Lesen Sie unten, wie unsere Partner und Experten bei Celsia.io erklären: Was ist die EU-Taxonomie?
Was ist die EU-Taxonomie – Kriterien und Ziele
Im Rahmen der EU-Taxonomie legt die Europäische Kommission fest, welche Wirtschaftstätigkeiten künftig den vorgegebenen Standards der Ökologie und Sozialökonomie entsprechen. Daher legt der „Sustainable Growth Financing Action Plan“ die technischen Anforderungen für die EU-Mitgliedsstaaten fest, auf denen die nationalen Rechtsrahmen, die die Anforderungen der EU-Taxonomie erfüllen, umgesetzt werden. Die Kriterien zur Bestimmung der Bestimmungen der EU-Taxonomie sind vier Kriterien:
- Die wirtschaftliche Tätigkeit der Probanden ist darauf ausgerichtet, mindestens eines der 6 Ziele der EU-Taxonomie zu erreichen:
- Klimaschutz (vor negativen Veränderungen)
- Anpassung an unvermeidliche Klimaveränderungen
- Rationelle Nutzung der Wasserressourcen
- Transformation der linearen Wirtschaft in einen geschlossenen Wirtschaftskreislauf (das ist die sogenannte Circular Economy)
- Schutz vor Umweltverschmutzung
- Wiederherstellung bedrohter Tierarten und Ökosysteme
- Wirtschaftliche Tätigkeit erfüllt eine soziale Funktion, indem sie den Prozessbeteiligten zumindest soziale Mindeststandards bietet.
- Die Aktivitäten stehen im Einklang mit den Grundsätzen der Organisation der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, wie in dargestellt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
- Die Aktivität erfüllt die festgelegten Kriterien für die technische Bewertung, ob der Wirtschaftsakteur in die Werkzeuge und Mittel investiert, die erforderlich sind, um die von der EU-Taxonomie festgelegten Umweltziele zu erreichen.
Was ist der Geltungsbereich der EU-Zuständigkeitstaxonomie?
Die EU-Taxonomie deckt alle Bereiche menschlicher Aktivität ab. Die in der EU-Taxonomie festgelegten Kriterien und Ziele des wirtschaftlichen Handelns lenken die Aktivitäten der Banken einerseits und dieser Kunden mit Finanzierungsbedarf andererseits auf die Entwicklung nachhaltiger Finanzprodukte. Dies betrifft Bildung, Finanzmärkte und die IT-Branche. Die folgenden Kriterien und Ziele fördern darüber hinaus durch finanzielle und Imageanreize die ökologische Entwicklung in Bereichen wie Bau, Betrieb und Sanierung von Gebäuden, die Automobilindustrie zugunsten der Nutzung erneuerbarer Energiequellen und recycelter Materialien sowie in die Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Anlagen für die Leicht- und Schwerindustrie.
Ein wesentlicher Bestandteil der EU-Taxonomie ist die Vorbereitung der am Prozess Beteiligten auf den Klimawandel – dies ist ein Kriterium für die Anpassung an Veränderungen im gewohnten Ökosystem. Unter Berücksichtigung der Kriterien, die für den Bau neuer Gebäude gelten, sollten letztere beispielsweise unter Berücksichtigung zukünftiger Klimarisiken gebaut werden, sowohl der natürlichen (Temperaturanstieg, Überschwemmungen) als auch der vom Menschen verursachten (Verschmutzung der Umwelt durch menschliche Ausscheidungen) Natur. Darüber hinaus bewertet das Kriterium der EU-Taxonomie auch diese negativen Beiträge, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Umweltziele führen können.
Ihre aktuellen Aufgaben der Fächer der EU-Taxonomie:
- Bewerten Sie, ob und wie es möglich ist, Öko-Technologien in die derzeitigen Produktions- und Betriebsmittel einzuführen.
- Berücksichtigen Sie den zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Einführung von Öko-Technologie.
- Schulung des Personals und Einführung neuer Themen in Bildungseinrichtungen, um eine neue Produktions-, Betriebs- und Entsorgungskultur in allen Bereichen des menschlichen Handelns zu schaffen.
Prioritäten der EU-Taxonomie
Sowohl die Kriterien und Ziele der EU-Taxonomie als auch die Klassifizierung von Wirtschaftseinheiten setzen vor allem Maßstäbe für große Investmentfonds und Banken sowie für Industrieunternehmen, die in der Stadtentwicklung und Energieerzeugung tätig sind. Diese Standards priorisieren die Aktivitäten von Unternehmen nach den Kriterien Transparenz, Investitionen in erneuerbare Energiequellen und Umweltschutz.
Auch die weiteren noch in Vorbereitung befindlichen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen legen nahe, dass die Einordnung im Sinne der Taxonomie auch Auswirkungen auf die Eigenkapitalausstattung oder die Risikobewertung bei Finanzierungen haben wird.
Ein Blick in die Zukunft durch das Prisma der EU-Taxonomie
Im Laufe des Jahres 2023 werden zusätzliche Kriterien zur Bewertung von Wirtschaftsbeteiligten im Rahmen der EU-Taxonomie auf Ebene der Europäischen Kommission und nationaler Parameter verabschiedet. Diese Kriterien sollten das Instrumentarium zur Erreichung hochgesteckter Umweltziele stärken. Das Ziel bis 2050 ist, dass die Produktions- und Betriebsmittel sowie die Energieerzeugung und Energieerzeugung null schädliche Kohlendioxidemissionen in die Atmosphäre erreichen.
Laut unseren Freunden von Celsia.io werden die Aktivitäten von Subjekten des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft in den Jahresabschlüssen widergespiegelt, da dies für alle Unternehmen gilt, deren Aktivitäten in die Zuständigkeit der EU-Taxonomie fallen. Basierend auf der Auswertung dieser Berichte werden den Verfassern der besten Umweltkennzahlen günstigere Finanzierungskonditionen und Imagewerbung angeboten.
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