Das ungarische Justizsystem sei in puncto Unabhängigkeit weit fortgeschritten und völlig unabhängig von der Regierung, sagte der Justizminister am Donnerstag auf einer Konferenz in Budapest.
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1 Kommentare
Unsere Justiz ist „völlig unabhängig“? Herr Tuzson muss die Verabschiedung des Omnibus Act verpasst haben?
„Am 30. April 2024 verabschiedete das ungarische Parlament das Gesetz XVII von 2024 zur Änderung von Gesetzen in Justizangelegenheiten (Omnibusgesetz). Mit Wirkung vom 9. Juli 2024 führte das Omnibusgesetz neue Bestimmungen ein, die das Gesetz CLXI von 2011 über die Organisation und Verwaltung von Gerichten (OAC) und das Gesetz CLXIII von 2011 über die Staatsanwaltschaft (PSA) ändern. Die neuen Bestimmungen gewähren dem Justizministerium uneingeschränkten Zugriff auf endgültige und bindende oder abschließende Gerichtsentscheidungen und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft (PS) sowie auf Entscheidungen von Ermittlungsbehörden.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Zugriff nicht nur auf endgültige und bindende (ungarisch „jogerős“) Gerichtsentscheidungen gewährt wird, sondern auf alle abschließenden (ungarisch „végleges“) Gerichtsentscheidungen, die eine bestimmte Angelegenheit auf entscheidende Weise regeln, ohne den gesamten Rechtsstreit endgültig zu beenden. Die neu eingefügten Abschnitte sind zwei Bestimmungen, die dem Justizministerium uneingeschränkten Zugriff auf Gerichtsentscheidungen und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und durch beide auf Entscheidungen jeder anderen autonomen Behörde und jedes staatlichen Organs gewähren.“
https://helsinki.hu/en/a-saurons-eye-in-the-hungarian-judicial-system/
In dieser Analyse sind einige ziemlich hässliche Beispiele aufgeführt, deren Lektüre sich lohnt.