Chaos bei den Vorschriften für Elektroroller in Ungarn: Hier finden Sie eine Übersicht über die Gewissheiten, die für sicheres Reisen sorgen
Ob mit oder ohne Knieschützer und Helm, mit oder ohne Beifahrer oder mit zwei oder nur einem: Sie flitzen auf der Straße vorbei oder rollen auf dem Bürgersteig: Elektroroller sind heute ein alltäglicher Anblick auf den Straßen der Großstädte. Budapest ist nicht anders. Doch trotz der großen Verbreitung dieses Transportmittels gibt es immer noch viele Missverständnisse über die Regeln für seine Nutzung, die in vielen Fällen überhaupt nicht klar sind.
Rtl.hu sprach an Írisz Zsófia Sáfrány, Rechtsexpertin bei Jog365, um die wichtigsten Regeln für Elektroroller in Ungarn zusammenzustellen. Wie die Website schreibt, gibt es immer noch viele Kontroversen über ihre Präsenz im Straßenverkehr, obwohl Elektroroller in den letzten etwa zehn Jahren zu einem festen Bestandteil auf den Straßen geworden sind.
Obwohl es sich um ein schnelles, kostengünstiges und einfaches Transportmittel handelt, ist der Elektroroller „zum gemeinsamen Feind der oft verfeindeten Fußgänger-, Radfahrer- und Fahrergruppen geworden“, schreibt rtl.hu. Die Hauptkonfliktquelle besteht darin, dass beide Seiten der Meinung sind, dass Motorroller die Regeln der Straßenverkehrsordnung oft nicht ordnungsgemäß befolgen.
Leider ist die Situation jedoch nicht so einfach. Das Problem besteht darin, dass, obwohl bereits seit Jahren mehr als 60,000 Motorroller auf ungarischen Straßen im Einsatz sind, ihre Regulierung immer noch zu wünschen übrig lässt. Wie rtl.hu betont, hat die rasante Entwicklung der Technologie die Gesetzgeber vor Herausforderungen gestellt, die offenbar noch nicht in der Lage waren, angemessen auf diese immer drängendere und heutzutage nicht mehr so neue Herausforderung zu reagieren.
Derzeit regelt eine Stellungnahme des Innenministers Elektroroller – oder doch?
Elektroroller fallen derzeit nicht unter die Straßenverkehrsordnung, weshalb es in Ungarn keine spezielle Fahrzeugkategorie gibt, die dieses Fortbewegungsmittel abdeckt. Im Jahr 2019 antwortete Innenminister Sándor Pintér auf eine Frage eines Parlamentsmitglieds, dass Motorroller so lange wie Mopeds behandelt werden sollten, bis eine gesonderte Gesetzgebung zu ihrer Regulierung geschaffen werde. Diese Position wurde später vom Nationalen Polizeipräsidium bestätigt.
Nach der Moped-Regelung dürfen Motorroller dann nicht auf Gehwegen fahren und dürfen auf Radwegen nur außerhalb von Wohngebieten fahren. Für das reguläre Rollerfahren sind die Verwendung eines Helms und eines gültigen Führerscheins Pflicht.
Die Position des Innenministers stellt jedoch keine Gesetzgebung dar. Darüber hinaus ist diese Einstufung von Elektrorollern als Mopeds auch nach der Straßenverkehrsordnung umstritten, wonach jedes Fahrzeug unter die Kategorie „Fahrrad“ fällt, das mindestens zwei Räder hat, durch menschliche Kraft angetrieben wird und von einem Motor unterstützt wird mit einer Leistung von bis zu 300 kW.
Daher könnten bestimmte Elektroroller mit geringerer Leistung als Fahrräder kategorisiert werden und den Regeln für Radfahrer unterliegen. Aus diesem Grund, wie die Das Teszt Plussz Magazine weist darauf hin, es liegt weitgehend an den Polizisten, wie nachsichtig sie mit den Menschen hinsichtlich der Vorschriften sind, wenn sie einen Elektroroller fahren.
Es gibt zwei wichtige Regeln, die Sie beachten sollten
Ungeachtet der fehlenden Regulierung gibt es Fälle, in denen die zu befolgenden Regeln klar sind.
Zunächst einmal ist das Fahren unter Alkoholeinfluss auf einem Elektroroller strengstens verboten. Die Kurie hat dazu klar Stellung bezogen und darauf hingewiesen, dass es sich bei Elektrorollern zweifellos um mechanisch angetriebene Fahrzeuge handelt und es daher verboten ist, sie unter Alkoholeinfluss zu fahren. Wer betrunken einen Elektroroller fährt, muss mit den gleichen rechtlichen Konsequenzen rechnen, als hätte er unter Alkoholeinfluss ein Motorrad oder ein Auto gelenkt.
Der zweite Fall, der weniger direkt ist, aber dennoch wichtig zu beachten ist, betrifft den öffentlichen Verkehr. Generell gilt: Wenn der Elektroroller zusammenklappbar ist und beim Transport die Wertsachen anderer Passagiere nicht gefährdet werden (z. B. die Kleidung anderer nicht verschmutzt), kann er in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden. Lässt sich der Elektroroller nicht zusammenklappen, wird er in der Regel wie ein Fahrrad behandelt und erfordert ein Ticket.
Es lohnt sich jedoch immer, die Konditionen des Dienstleisters zu prüfen. Bei BKK-Diensten ist dies beispielsweise im angegeben Nutzungsbedingungen:
„Jeder Passagier ist berechtigt, einen der folgenden Gegenstände kostenlos mitzuführen: bis zu zwei Handgepäckstücke mit einer Größe von höchstens 40 x 50 x 80 cm oder 20 x 20 x 200 cm; […] Die Mitnahme von Fahrrädern ist entgeltpflichtig und nur auf der S-Bahn und der Zahnradbahn erlaubt.“
Zu den Bedingungen von MÁV gehört Folgendes: „‚Ein Passagier darf maximal 2 Handgepäckstücke mit einer Größe von höchstens 40 x 50 x 80 cm oder zwei Handgepäckstücke mit einer Größe von höchstens 2 x 20 x 20 cm mitführen; oder zusätzlich zu 200 Handgepäckstück […] ein kleines Fahrrad, ein Klappfahrrad […] kostenlos. […] Ein übergroßer Gegenstand, der größer als die oben genannten, jedoch nicht größer als 1 x 100 x 100 cm ist, darf gegen Zahlung einer Gebühr in dem mit einem Piktogramm gekennzeichneten Bereich im Trolleybus befördert werden. […] Die Mitnahme eines Fahrrades pro Fahrgast ist auch im dafür vorgesehenen Bereich der HÉV und im mit einem Piktogramm gekennzeichneten HÉV-Ersatzbus gegen Entrichtung einer Gebühr möglich.“
Welche Gesetzesänderungen können wir in Zukunft erwarten?
As DNH berichtete darüber Seit Kurzem müssen ab Mitte Juli alle nicht von Menschenhand angetriebenen Fahrzeuge, die schneller als 25 km/h fahren, versichert sein.
Das Tempolimit von 25 km/h dürfte auch bei künftigen Regelungen eine wichtige Zahl sein. Wie rtl.hu darauf hinweist, wurden bereits mehrere Stellungnahmen veröffentlicht, die die Änderung der Straßenverkehrsordnung an diese Geschwindigkeit koppeln würden: Langsamere Fahrzeuge würden in die Kategorie Fahrräder eingeordnet, schnellere in die Kategorie Mopeds.
Allerdings ist die Zukunft der neuen Regelungen ungewiss: Ursprünglich war ein Inkrafttreten der Novelle der Straßenverkehrsordnung für letztes Jahr versprochen, doch bislang wurde sie nicht umgesetzt.
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Quelle: RTL
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