ÁSZ-Chef: Geldstrafe der Oppositionsparteien wegen ausländischer Wahlkampffinanzierung „noch unentschieden“

Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt (ÁSZ) muss noch über eine Geldbuße entscheiden, die Oppositionsparteien für die Annahme ausländischer Wahlkampfspenden vor den Parlamentswahlen im letzten Jahr auferlegt wird, sagte der Leiter des ÁSZ am Dienstag gegenüber MTI.
László Windisch reagierte auf Presseberichte, denen zufolge die sechs auf einer gemeinsamen Liste vertretenen Parteien mit einer Geldstrafe von insgesamt 3.2 Milliarden HUF (8.6 Millionen Euro) belegt werden könnten.
ÁSZ leitete im März eine Untersuchung in dieser Angelegenheit ein, da der Verdacht bestand, dass es sich bei den Spenden um rechtswidrige Parteienfinanzierung handelte und dass die Oppositionsparteien dagegen verstoßen hatten Ungarisch Wahl Gesetz, indem man sie akzeptiert.
Windisch bestätigte das AS hatte den Parteien einen Entwurf seines Teilberichts übermittelt und hinzugefügt, dass die Höhe der Geldbuße auf der Grundlage eines Berichts festgesetzt werde, der derzeit von der Steuer- und Zollbehörde erstellt werde.
Er wies darauf hin, dass ÁSZ Konsultationen mit der Regierung eingeleitet habe Opposition Parteien vor Abschluss des Abschlussberichts.
Die ÁSZ sei nicht befugt, ein Bußgeld zu erheben oder einen Beschluss zu erlassen, und die rechtlichen Konsequenzen ihrer Ermittlungen seien in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt, sagte Windisch. Gleichzeitig habe die ÁSZ das Recht und die Pflicht, den Betrag festzulegen, den die Parteien im Rahmen der rechtswidrigen Parteienfinanzierung erhalten hätten, sagte er. „Einzelheiten können nach der Veröffentlichung [des Berichts] besprochen werden, ÁSZ wird nicht auf Teilinformationen reagieren, die von der Presse verbreitet werden“, fügte Windisch hinzu.
Quelle: MTI