Burgenländisches Gericht erklärt österreichisch-ungarische Grenzschließung für rechtswidrig

Die Schließung des Grenzübergangs zwischen Ágfalva (Ungarn) und Schattendorf (Österreich) wurde vom Verwaltungsgericht Burgenland für verfassungswidrig erklärt. Die Gemeinde Schattendorf hatte die Schließung im Jahr 2023 mit der Begründung eines Fußgängerzonenprojekts angeordnet, wodurch ungarische Pendler einen 30 Kilometer langen Umweg in Kauf nehmen müssten.
Laut Telexreichte die internationale Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal Klage gegen die Gemeinde ein und argumentierte, dass die Sperrung gegen EU-Recht und Verfassungsgrundsätze verstoße. Das Gericht stimmte zu und stellte mehrere Probleme fest, darunter das Fehlen einer öffentlichen Konsultation, die fehlende Befugnis der Gemeinde, die Sperrung anzuordnen, und das Fehlen einer Rechtfertigung aus Gründen der Verkehrssicherheit. Stattdessen wurde festgestellt, dass die Sperrung ausdrücklich auf den Pendlerverkehr abzielte.
Weitere Bedenken gab es hinsichtlich der Seriosität des Gutachtens, das die Sperrung unterstützte. Der Gutachter, angeblich ein persönlicher Bekannter des Schattendorfer Bürgermeisters, verfügte nicht über die erforderliche verkehrstechnische Qualifikation. Das Gericht hielt das Gutachten für inkonsistent und unbegründet. Darüber hinaus wurde die Sperrung als Verstoß gegen den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz kritisiert. Während einige Personen eine 160-Euro-Gebühr für Ausnahmeregelungen zahlen konnten, wurden die meisten Anträge abgelehnt, selbst bei beruflichen oder familiären Bindungen.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof wird den Fall nun prüfen und entscheiden, ob die Verordnung der Gemeinde aufgehoben werden soll. Dieses Urteil wird als wichtiger Schritt zur Beseitigung dessen angesehen, was Kritiker als „modernen Eisernen Vorhang“ in der Region bezeichnet haben.
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