Erasmus+-Mittel in Gefahr: Europäische Kommission kritisiert Ungarns Regelungen für Gemeinwohl-Trusts
Die Europäische Kommission hat ihre Einwände gegen die ungarische Regulierung von gemeinnützigen Stiftungen in einem ausführlichen Begründungsschreiben dargelegt. Die betreffenden Gesetze sind von entscheidender Bedeutung, da sie bestimmen, ob die Modelluniversitäten auf Mittel aus den Programmen Erasmus+ und Horizont Europa zugreifen können, die ihnen zuvor aufgrund von Interessenkonflikten verweigert wurden.

Inkrafttreten und vollständige Anwendung der Rechtsvorschriften
Laut der Europäischen Kommission besteht eines der grundlegenden Probleme darin, dass die ungarische Gesetzgebung nur dann in Kraft treten würde, wenn die Mitgliedstaaten ihre frühere Entscheidung widerrufen würden, was den EU-Anforderungen widerspricht. Um die inhaltlichen Probleme anzugehen, sollte eine solche Gesetzgebung sofort nach ihrer Vorlage in Kraft treten.
Laut HVGEin weiterer schwerwiegender Kritikpunkt ist, dass die Gesetzgebung nicht für alle beteiligten Institutionen gilt, da nicht alle Organisationen, die Modelle ändern, im Anhang der Gesetzgebung aufgeführt sind. Die EU ist der Ansicht, dass die Regeln alle relevanten Institutionen umfassen und sowohl vor als auch während des Antragsverfahrens für EU-Mittel durchgesetzt werden sollten.
Schwächen im Umgang mit Interessenkonflikten
Die Europäische Kommission hat erhebliche Mängel im Umgang mit Interessenkonflikten von Mitgliedern des Stiftungsrats und des Aufsichtsrats festgestellt. Obwohl die ungarische Gesetzgebung die Bedeutung von Integrität betont, bietet sie keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für eine wirksame Aufsicht und Durchsetzung.
Die Kommission erwartet von allen betroffenen Personen, dass sie vor ihrer Ernennung und in regelmäßigen Abständen während ihrer Amtszeit Erklärungen zu Interessenkonflikten und Vermögenswerten abgeben. Diese Erklärungen sollten transparent und überprüfbar sein. Darüber hinaus erstreckt sich diese Anforderung auch auf im selben Haushalt lebende Verwandte, um das Risiko eines möglichen Missbrauchs zu minimieren.
Fehlende Unabhängigkeit des Kontrollsystems
Die Europäische Kommission betonte, dass die Beurteilung von Interessenkonflikten und Eignung durch ein unabhängiges Gremium erfolgen sollte, das befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen. Solche Bewertungen müssen vor der Ernennung erfolgen, um die Eignung der Personen sicherzustellen, bevor sie an der Beantragung von EU-Mitteln beteiligt sind.
Die Europäische Kommission betonte zwar die wichtige Rolle der Integritätsagentur, kritisierte jedoch, dass die derzeitigen Regelungen ihr keinen ausreichenden Zugang zu allen erforderlichen Datenbanken und Informationen gewähren. Dieser fehlende Zugang behindert eine wirksame Überwachung, Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Darüber hinaus kritisierte die EU das Fehlen einer spezifischen Methodik und Vorgehensweise für den Umgang mit Verstößen gegen die Regeln zu Interessenkonflikten. Es mangelt an angemessenen Untersuchungsmechanismen und Korrekturmaßnahmen, einschließlich disziplinarischer oder strafrechtlicher Sanktionen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Daher hält die EU den wirksamen Umgang mit Erklärungen und Interessenkonfliktsituationen für unzureichend.
Nach Bekanntwerden dieser Kritik ist klar geworden, dass die ungarischen Regelungen nicht den EU-Standards entsprechen. Die Europäische Kommission hat sich daher entschieden, die Verbotsmaßnahmen beizubehalten. Die ungarische Regierung hat jedoch noch immer die Möglichkeit, die festgestellten Mängel zu beheben und die Freigabe der blockierten EU-Gelder zu erreichen. Dazu muss sie jedoch die Erwartungen der EU vollständig erfüllen.
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