Ungarns neue Straßenverkehrsordnung wird Autofahrer schockieren und die Verkehrssicherheit verändern

Das Ministerium für Bau und Verkehr hat zugesagt, bis zum 31. März 2025 eine neue Straßenverkehrsordnung einzuführen, die von der ungarischen Regierung vorgelegt werden soll. Mehrere Monate lang haben Experten des Ministeriums und des Ungarischen Instituts für Verkehrswissenschaften und Logistik zusammen mit verschiedenen externen Spezialisten an der Ausarbeitung der Gesetzgebung gearbeitet. Fünf spezielle Arbeitsgruppen konzentrieren sich darauf, die bisher eingegangenen Rückmeldungen und Vorschläge in die aktualisierten Verkehrsvorschriften einzuarbeiten.
Laut Vezess.hu, Die Vertreter des Ministeriums werden die Presse regelmäßig über die geplanten Reformen informieren. Bisher haben sie die wichtigsten Grundsätze der neuen Straßenverkehrsordnung dargelegt, Änderungen am Verfahren zum Erwerb eines Führerscheins vorgeschlagen und Initiativen für Motorradfahrer und Fußgänger vorgestellt. Vor kurzem haben sie konkrete Vorschläge vorgestellt, die eine breite Palette alltäglicher Probleme der Verkehrsteilnehmer ansprechen, vom Hupen bis zum Parken. Der Autojournalist Dániel Zách sagte gegenüber ATV, dass viele der neuen Verkehrsregeln in der Praxis bereits eingehalten werden, aber noch nicht gesetzlich verankert sind. Als Beispiel hob er das „Reißverschlussprinzip“ hervor, das dabei hilft, einen reibungsloseren Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten, wenn die rechte Spur gesperrt ist.

Schlüsseländerungen
Spur- und Parkänderungen
Die neue Straßenverkehrsordnung führt ein Konzept namens „Schutzspur“ ein, das Fußgänger und Radfahrer schützen soll. Diese neue Regel erlaubt es Fahrzeugen, in der Mitte der Spur zu passieren, anstatt strikt rechts zu bleiben. Darüber hinaus wurde der Begriff „Wartespur“ durch „Parken“ ersetzt und die Terminologie rund um Haltespuren wurde geändert, um Missverständnissen vorzubeugen. Der Gesetzesentwurf schlägt auch ein neues Aufklebersystem vor, um die Fahrfähigkeiten älterer Fahrer anzuzeigen.
Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzung
Die neue Straßenverkehrsordnung sieht erhebliche Anpassungen der Geschwindigkeitsbegrenzungen vor. Die derzeitige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h bleibt bestehen, auf bestimmten Strecken könnte sie in Zukunft jedoch auf 140 km/h erhöht werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist eine neue Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h für Busse, Lastwagen und Anhänger vorgesehen. Ein weiterer wichtiger Vorschlag ist die Einführung eines obligatorischen Abstands von zwei Sekunden zwischen den Fahrzeugen auf Autobahnen, um die Sicherheit zu verbessern.
Änderungen bei Signalisierung und Beleuchtung
Es wurden neue Regeln für die Verwendung von Blinkern erlassen, die Fahrer verpflichten, mindestens zwei Sekunden vor einem Fahrmanöver zu blinken. Der Einsatz von Hupen wird auf Unfallsituationen beschränkt, während auch Notfallpfeifen zur Unfallverhütung erlaubt sein werden. Darüber hinaus wird es strengere Vorschriften für die Verwendung von Sicherheitsgurten für Kinder geben, was den Fahrern eine größere Verantwortung auferlegt. Nach den neuen Regeln müssen Kinder unter drei Jahren bei Busfahrten von einem Erwachsenen begleitet werden.

Wann werden diese Änderungen wirksam?
Es wird erwartet, dass die endgültige Fassung der neuen Straßenverkehrsordnung noch mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Ziel ist es, den Gesetzesentwurf bis Ende März 2025 fertigzustellen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung wird es jedoch eine lange Übergangszeit geben, die voraussichtlich zwischen sechs und zwölf Monaten dauern wird. Daher werden die ersten Strafen nach den aktualisierten Vorschriften erst Ende 2025 oder Anfang 2026 erwartet.
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