Neue ungarische Verkehrsregeln für Fahrräder und E-Scooter in Sicht

Es sind neue Einzelheiten zu den bevorstehenden Änderungen der ungarischen Verkehrsregeln aufgetaucht, die Radfahrer, Benutzer von Elektrorollern und Fußgänger betreffen. Auch für Fußgängerüberwege könnte es Änderungen geben. Die an den Vorarbeiten Beteiligten wollen die Regelungen einheitlicher und transparenter gestalten.
Das Ministerium für Bau und Verkehr arbeitet gemeinsam mit dem Institut für Verkehrswissenschaften und Logistik an einem Entwurf für eine neue Straßenverkehrsordnung, um die bestehenden ungarischen Verkehrsregeln zu präzisieren. Die Pläne sollen der Regierung bis zum 31. März 2025 vorgelegt werden. 24.hu berichtetDie Details wurden kürzlich in einem Hintergrundgespräch besprochen.
Helmpflicht für Radfahrer könnte eingeführt werden
Ágnes Fülöp, eine pensionierte Richterin mit Spezialgebiet Verkehrsrecht, sagte, dass die Helmpflicht für Radfahrer schrittweise eingeführt werde. Nach der vorgeschlagenen schrittweisen Einführung müssten ab dem Inkrafttreten der Regelung alle unter 14-Jährigen einen schützenden Kopfschutz tragen. Fülöp merkte an, dass die Helmpflicht eine Generationsfrage sei: Jüngere Menschen seien im Allgemeinen eher daran gewöhnt, Schutzausrüstung zu tragen, während dies für ältere Menschen weniger selbstverständlich sei.
Die neuen ungarischen Verkehrsregeln würden auch zwischen Fahrradtypen unterscheiden. Ein „normales“ Fahrrad wäre definiert als ein zweirädriges Fahrzeug, das durch Pedale oder Handgriffe angetrieben wird, von einem Motor mit bis zu 1,000 Watt unterstützt wird und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Im Gegensatz dazu würden „spezielle“ Fahrräder Lastenfahrräder, Fahrradanhänger und Rikschas umfassen.
Die Entwurfsvorschläge schlagen außerdem die Schaffung spezieller Fahrradzonen vor, die nur für Radfahrer, andere Kleintransporter und Fußgänger zugänglich sind. Es gibt Pläne, Regelungen für Fahrradüberwege einzuführen, ein Konzept, das derzeit in den ungarischen Verkehrsgesetzen nicht anerkannt ist. Die vorgeschlagene Regelung würde es Radfahrern ermöglichen, Zebrastreifen zu überqueren, ohne abzusteigen, sofern sie bereits auf dem Bürgersteig fahren. An Fußgängerüberwegen hätten sie jedoch keinen Vorrang und müssten mit einer Höchstgeschwindigkeit von 4 km/h fahren.

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Ungarische Verkehrsregeln für Elektroroller werden endlich klarer
Zu den Plänen gehört auch die Definition des Status von Elektrorollern innerhalb der Straßenverkehrsordnung. Róbert Major, Leiter der Abteilung für öffentliche Sicherheit an der Fakultät für Polizeiwissenschaften der Nationalen Universität für den öffentlichen Dienst, betonte, dass bei der Einführung neuer Verkehrsmittel die Priorität darin bestehe, diese zunächst klar zu definieren, bevor Nutzungsregeln festgelegt werden.
Nach den aktuellen Vorschlägen für die ungarische Verkehrsordnung würden E-Scooter laut Gesetz als Fahrzeuge mit einer Leistung von weniger als 1,000 Watt, einem Gewicht von weniger als 35 Kilogramm oder einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auf ebenem Untergrund eingestuft. Sie müssen außerdem mindestens zwei Räder haben und einachsig gelenkt werden, wobei der Fahrer stehen muss. Für diese E-Scooter gelten dieselben Vorschriften wie für Fahrräder, sodass weder ein Führerschein noch Schutzausrüstung erforderlich wären.
Andererseits würden Hochleistungsroller, die mehr als 1,000 Watt leisten, mehr als 35 Kilogramm wiegen oder mehr als 25 km/h schnell fahren können, wie Mopeds reguliert. Dies würde Helmpflicht und Versicherungspflicht bedeuten und ihre Nutzung auf Gehwegen oder Radwegen wäre verboten.

Auch Änderungen der Fußgängerüberwegregeln vorgeschlagen
Laut Róbert Major könnten auch die Regeln für Fußgängerüberwege reformiert werden. Die neuen Vorschriften würden klarer definieren, wer nach ungarischem Verkehrsrecht als Fußgänger gilt. So würde etwa festgelegt, dass jemand, der zu Fuß ein Motorrad schiebt, als Fußgänger gilt.
Nach den vorgeschlagenen ungarischen Verkehrsregeln soll die Vorfahrt für Fußgänger an Zebrastreifen erweitert werden. Derzeit haben Fußgänger Vorfahrt, sobald sie den Bürgersteig verlassen. In Zukunft sollen sie Vorfahrt erhalten, sobald sie sichtbar signalisieren, dass sie die Straße überqueren wollen. Auf mehrspurigen Straßen sollen Autofahrer anhalten müssen, wenn sich ein Fußgänger auf der Nachbarspur nähert.
„Das ist keine abwegige Idee, sondern in Westeuropa bereits gängige Praxis. Auch wenn diese Regelung kompliziert erscheinen mag, sind wir der Meinung, dass die ungarische Verkehrskultur präzise und klar definierte Regeln erfordert“, fügte Róbert Major hinzu.
Die vorgeschlagenen ungarischen Verkehrsregeln würden auch die Vorrangstellung von Fußgängern im Straßenverkehr stärken.
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Quelle: 24.hu.
Meine Güte, was für ein Schlamassel. Viel zu kompliziert, nicht durchsetzbar und extrem teuer in der Umsetzung (vor allem eine noch absurdere Infrastruktur nur für Fahrräder).
Wie wäre es damit:
* Wenn Sie Fußgänger sind, gehen Sie auf dem Bürgersteig. Wenn Sie etwas anderes sind, fahren Sie auf der Fahrbahn, halten Sie sich an die Straßenverkehrsregeln und viel Glück!
* Bei Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen droht Ihnen eine Woche Gefängnis oder eine Geldstrafe von 500,000 Fts.