OECD erkennt qualifizierten Status der ungarischen Regelung zur globalen Mindeststeuer an

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat den qualifizierten Status der ungarischen Vorschriften zur globalen Mindeststeuer anerkannt, teilte das Wirtschaftsministerium am Samstag in einer Erklärung mit.

Am Januar 15, dem OECD hat eine Liste der Jurisdiktionen herausgegeben, deren Mindeststeuergesetzgebung den vereinbarten Prozess abgeschlossen und den Übergangsstatus für qualifizierte Einkünfte gesichert hat. Ungarn wurde sowohl in die Liste der qualifizierten Einkünfte-Einschlussregeln als auch der qualifizierten inländischen Mindest-Aufstockungssteuerregeln aufgenommen, teilte das Ministerium mit.

Die ungarische Gesetzgebung zur globalen Mindeststeuer von 15 Prozent ist seit dem 31. Dezember 2023 in Kraft. Das ungarische Steuersystem gehört nach wie vor zu den wettbewerbsfähigsten in Europa, so das Ministerium. sagte.

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