Heißes Essen ist in den Budapester U-Bahnen verboten: keine Lángos, Schornsteinkuchen und Würstchen mehr

Das Budapester Bürgermeisteramt hat die Zubereitung von warmen Speisen in den unterirdischen Gängen der Stadt verboten, so dass Anwohner und Pendler an diesen Orten keine heißen Sandwiches, Gyros, Grillwürste, paniertes Fleisch oder Schornsteinkuchen mehr kaufen können.

Als Reaktion auf Blikk‘s Untersuchung Das Büro des Bürgermeisters bestätigte, dass den in den Unterführungen Budapests tätigen Heißnahrungsmittelverkäufern das Kochen verboten wirdBeamte erläuterten die Entscheidung mit dem Hinweis auf Infrastrukturbedenken und erklärten, dass die in diesen Bereichen eingerichteten Kioske und Pavillons “aufgrund ihrer Versorgungsbestimmungen und ihres Designs für solche Aktivitäten ungeeignet sind”

Heißes Essen - Langosh
Quelle: deposit.com

Das Büro wies auf mehrere Probleme im Zusammenhang mit der Zubereitung warmer Lebensmittel vor Ort hin, darunter häufige Beschwerden über Gerüche, Fettkondensation in schwer zu reinigenden Lüftungskanälen und unsachgemäße Entsorgung von Altöl und Fett, was häufig zu Verstopfungen der Entwässerungssysteme führte ausschließlich für Regenwasser konzipiert.

Infolgedessen “wird das Kochen vor Ort ab dem 1. Januar 2025 in keiner Unterführung mehr eine erlaubte Aktivität sein”, was faktisch einem Verbot gleichkommt Die Behörden stellten fest, dass betroffene Anbieter im Voraus über die Entscheidung informiert wurden Während die Bandbreite der verfügbaren Nahrung Optionen sinken werden, bestätigte das Amt, dass die Mietgebühren für Pavillons nicht entsprechend gesenkt werden, da die Nutzungsgebühren unabhängig von der Tätigkeitsart stets einheitlich festgelegt wurden.

Ob die Budapester Verkehrsbetriebe Verbesserungen planen, um den Warmlebensmittelverkäufern die Rückkehr in die Unterführungen zu ermöglichen, wird nicht erwähnt. Bemerkenswert ist auch die Frage, wie sie planen, die bereits leerstehenden Geschäfte in den Unterführungen zu vermieten und das Gebiet zu beleben, wenn durch die Entscheidung die Zahl der bereits leerstehenden Geschäfte erhöht wird.

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