Die OECD erkennt den qualifizierten Status der ungarischen Vorschriften zur globalen Mindeststeuer an

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) habe den qualifizierten Status der ungarischen Vorschriften zur globalen Mindeststeuer anerkannt, teilte das Ministerium für Volkswirtschaft am Samstag in einer Erklärung mit.
Am 15. Januar wurde die OECD Erteilte eine Aufzeichnung der Gerichtsbarkeiten, deren Mindeststeuergesetzgebung das vereinbarte Verfahren abgeschlossen und den qualifizierten Übergangsstatus gesichert hat Ungarn wurde sowohl auf der Liste für qualifizierte Einkommenseinschlussregeln als auch für qualifizierte inländische Mindestaufstockungssteuerregeln aufgeführt, teilte das Ministerium mit.
Seit dem 31. Dezember 2023 ist die ungarische Gesetzgebung zur globalen Mindeststeuer von 15 Prozent in Kraft Das ungarische Steuersystem gehört nach wie vor zu den wettbewerbsfähigsten in Europa, so das Ministerium Sagte.
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