Grundüberholung im Vorfeld: Ungarns Entwurf einer Verordnung über die Kfz-Gebühren

Das Ministerium für Bau und Verkehr hat einen neuen Verordnungsentwurf ausgearbeitet, der die Gebühren für die Zulassung und technische Überprüfung von Straßenfahrzeugen in Ungarn erheblich ändern wird, der Entwurf nennt Inflation und steigende Kosten für die Behörden, wobei gleichzeitig eine Verbesserung des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit angestrebt wird.

Nach PortfolioDie Hauptgründe für die Gebührenerhöhung sind Inflationsdruck und steigende Kosten regulatorischer Untersuchungen. Der Vorschlag betont auch den Umweltaspekt: Ein Teil der gesammelten Gelder würde für die Verbesserung von Umweltsystemen und Verkehrssicherheitsprogrammen verwendet. Zu diesen Projekten gehören beispielsweise die Verbesserung der Luftqualität und die Steigerung der Energieeffizienz Diese Maßnahmen könnten zu einem nachhaltigen Verkehrssystem beitragen, so die Autoren des Entwurfs.

Ungarn neue Straßenverkehrsordnung
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Erhebliche Gebührenerhöhungen bei technischen Prüfungen

Eines der wichtigsten Elemente des Entwurfs ist die Höhe der Gebührenerhöhungen, so würde beispielsweise der Preis einer Allgemeingenehmigung von 178 900 HUF (437 EUR) auf 242 100 HUF (592 EUR) steigen, eine Erhöhung um mehr als 35% Ebenso erhebliche Änderungen werden sich auf die Genehmigung von Fahrzeugteilen und Umrüstverfahren auswirken Gebühren für ADR-Genehmigungen, oder Genehmigungen für Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern, werden ebenfalls drastisch steigen, und zwar um bis zu 39%. Die Erhöhungen betreffen ein breites Spektrum von Segmenten, darunter Einzel – und Serienfahrzeuge, sowie Fahrzeuge, die in einem mehrstufigen Produktionsprozess hergestellt werden.

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Eine detaillierte Übersicht über die Preisänderungen

Die Umstrukturierung der Gebühren betrifft eine Reihe von Bereichen Einige prominente Beispiele sind:

Serienzulassungserlaubnis: wird von 178.900 HUF (437 EUR) auf 234.000 HUF (572 EUR) steigen, was einer Steigerung von 30,8% entspricht.

Serienänderungsgenehmigung: Die neue Gebühr beträgt 144.600 HUF (353 EUR), gegenüber 109.000 HUF (266 EUR), was einer Steigerung von mehr als 32% entspricht.

Individuelle Marktzulassung: von 22.800 HUF (55 EUR) auf 30.600 HUF (74 EUR), was einer Steigerung von 34% entspricht.

Ersatz der “technischen Akte”: von 580 HUF (1,4 EUR) auf 900 HUF (2,2 EUR), was einer Steigerung von 55% entspricht.

Diese Änderungen werden nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen betreffen, insbesondere diejenigen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter befasst sind.

Der Verordnungsentwurf befindet sich derzeit in öffentlicher Konsultation, die am 19. Dezember 2024 endet, die verabschiedete Verordnung wird voraussichtlich am 1. Februar 2025 in Kraft treten und die Änderungen gelten für nachfolgende Verfahren Der Entwurf enthält auch Vorschriften über die Rückerstattung von Gebühren: Erfolgt eine Nachzahlung durch den Auftraggeber oder wird das Verfahren nicht eingeleitet, wird der gezahlte Betrag innerhalb von höchstens acht Tagen zurückerstattet.

Was bedeuten diese Änderungen für Autobesitzer?

Die geplanten Gebührenerhöhungen könnten sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen Die Erhöhung der Kosten für Zulassungs – und Umrüstverfahren könnte für diejenigen, die neue Fahrzeuge kaufen oder bestehende umbauen wollen, besonders heikel sein Und die Kostensteigerung für ADR-Genehmigungen könnte Industrie – und Logistikunternehmen in eine schwierige Situation bringen.

Der neue Verordnungsentwurf wird das System für die Zulassung und technische Überprüfung von Straßenfahrzeugen in mehrfacher Hinsicht ändern, die Maßnahmen sollen die Sicherheit im Straßenverkehr und den Umweltschutz verbessern, doch könnte der Umfang der Gebührenerhöhungen die Betroffenen stark belasten Die öffentliche Konsultation steht noch für Stellungnahmen zu dem Vorschlag offen, deren endgültige Form sich langfristig auf die Regulierung des Straßenverkehrs in Ungarn auswirken könnte.

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