Marokko ist nicht von der Entscheidung des EuGH zum Agrar- und Fischereiabkommen betroffen

Nach dem Freitag-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den Agrar- und Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko sieht sich das Königreich Marokko in keiner Weise besorgt, da das Königreich laut offizieller Erklärung in keiner Phase des Verfahrens beteiligt war des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und afrikanische Zusammenarbeit und marokkanische Expatriates Marokkos.

Marokko ist in diesem Fall, der einerseits die Europäische Union und andererseits ‘polisario’ betrifft, nicht Partei Marokko hat an keiner der Verfahrensphasen teilgenommen und sieht sich folglich von der Entscheidung in keiner Weise betroffen, die Ministerium Sagte.

Dennoch enthält der Inhalt dieser Entscheidung offensichtliche rechtliche Ungenauigkeiten und verdächtige Tatsachenfehler Dies bedeutet bestenfalls eine völlige Unkenntnis der Realitäten des Falles, wenn nicht sogar eine offensichtliche politische Voreingenommenheit.

Der Gerichtshof hat sich sogar erlaubt, an die Stelle der zuständigen UN-Gremien zu treten, was im Widerspruch zu deren etablierten Positionen und Ansätzen steht. 

Marokko fordert, dass der Rat, die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten, die Errungenschaften der Partnerschaft zu bewahren und dem Königreich als Partner der EU die Rechtssicherheit zu geben, auf die es berechtigterweise Anspruch hat EU in mehreren strategischen Fragen.

In diesem Zusammenhang bekräftigt Marokko seine ständige Position, sich keinem Abkommen oder Rechtsinstrument anzuschließen, das seine territoriale Integrität und nationale Einheit nicht respektiert.

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