Die ungarische Wettbewerbsbehörde verhängt gegen den illegalen E-Zigaretten-Vertrieb eine Geldstrafe von fast 190 Millionen HUF
Die ungarische Wettbewerbsbehörde (GVH) hat gegen das slowakische Unternehmen Airbox eine Geldbuße in Höhe von 189 Mio. HUF verhängt, weil es den Verbrauchern den falschen Eindruck vermittelt hatte, es vertreibe auf seiner Website legal elektronische Zigaretten und elektronische Geräte, die das Rauchen imitieren, trotz des Fernabsatzverbots in Ungarn Im Zuge des Verfahrens hat die GVH auch die Website des slowakischen Unternehmens gesperrtDie nationale Wettbewerbsbehörde drängt die Verbraucher darauf, sich darüber im Klaren zu sein, dass illegal vertriebene Tabakerzeugnisse, die von ausländischen Websites im Internet bestellt werden, gesundheitsschädliche Auswirkungen haben können Die GVH fordert die Verbraucher auf, stets Vorsicht und der Kauf von Tabakerzeugnissen nur in autorisierten Einzelhandelsgeschäften.
Ungarische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldbußen gegen illegalen E-Zigaretten-Händler
Anfang Februar 2024 wurde die GVH Ein Wettbewerbsüberwachungsverfahren gegen Airbox sro eingeleitet, da es feststellte, dass das in der Slowakei ansässige Unternehmen auf seiner ungarischsprachigen Website eine wahrscheinlich irreführende Kommunikationspraxis über die Marktfähigkeit seiner Produkte in Ungarn anwendete.
Im Laufe des Verfahrens stellte die ungarische Wettbewerbsbehörde fest, dass das Unternehmen zwischen Juni 2022 und Februar 2024 bei den ungarischen Verbrauchern auf seiner Website den Eindruck erweckte, dass es legal elektronische Zigaretten und elektronische Geräte vertreibe, die das Rauchen imitieren In Ungarn ist nach den geltenden Rechtsvorschriften die Vermarktung aromatisierter elektronischer Zigaretten und elektronischer Rauchgeräte verboten und auch der Online-Fernabsatz der betreffenden Tabakerzeugnisse ist verboten Die GVH stellte fest, dass Airbox unlautere Geschäftspraktiken begangen hatte Der Wettbewerbsrat der GVH verhängte gegen das slowakische Unternehmen eine Höchststrafe von 189 Mio. HUF.
Nach der Eröffnung des Verfahrens hat die ungarische Wettbewerbsbehörde unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der ungarischen Verbraucher ergriffen und die Sperrung des ungarischen Zugangs zu der betreffenden Website angeordnet, Der Wettbewerbsrat der GVH kann bestimmte digitale Inhalte (z.B. Websites) sperren, wenn dies erforderlich ist, um die Gefahr eines ernsthaften Schadens angesichts der umfangreichen Verbraucherexposition zu verhindern Die erweiterten Befugnisse werden es der nationalen Wettbewerbsbehörde ermöglichen, im Interesse der ungarischen Verbraucher wirksamer zu handeln.
Die ungarische Wettbewerbsbehörde ist bereits streng gegen zwei slowakische Unternehmen vorgegangen, weil sie auf ihren ungarischsprachigen Websites unter Minderjährigen beliebte und damit äußerst gefährliche elektronische Zigaretten und Elf-Bar-Produkte verkauft haben Untersuchungen ergaben, dass die Unternehmen ungarische Verbraucher zu der Annahme verleitet hatten, dass ihre Produkte legal vertrieben werden könnten, und das Verfahren endete in beiden Fällen mit den höchstmöglichen Geldbußen.
Im Zusammenhang mit dem Fall betont die GVH noch einmal, dass es äußerst wichtig ist, dass Verbraucher, insbesondere Kinder und Minderjährige sowie deren Eltern, sich darüber im Klaren sind, dass in Ungarn der Verkauf der oben genannten Produkte über das Internet und sogar deren Besitz, also der Kauf online, illegal ist und daher rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
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