Ungarn verschärfte die Sanktionen gegen ausländische Arbeitnehmer, neue Änderungen kommen

Die Regierung verschärfte die Sanktionen hinsichtlich der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer aus Drittstaaten Die neuen Änderungen zielen darauf ab, ungarische Arbeitnehmer zu schützen In Fällen, in denen Arbeitgeber versuchen, ihre bestehenden ungarischen Arbeitskräfte durch Ausländer zu ersetzen Weitere Beschränkungen könnten in Zukunft eingeführt werden.

Schutz vor ausländischen Arbeitskräften

Als 24.hu Berichtet hat, hat das Kabinett die Vorschriften für ausländische Arbeitnehmer ab dem 1. März verschärft Imre Szilárd Szabó, Rechtsanwalt und Executive Vice President der National Federation of Workers Councils, erläuterte das Wesen dieser Änderungen wie folgt: Um ausbeuterischen Praktiken der Arbeitgeber entgegenzuwirken, wurde eine Bestimmung eingeführt, die Regierungsbehörden ermächtigt, Arbeitserlaubnisse zu widerrufen, wenn Arbeitgeber versuchen, ungarische Arbeitnehmer ohne triftigen Grund durch Drittstaatsangehörige zu ersetzen.

Erhöhte Strafen

Die Gesetzgebung zur Überwachung der Regulierungsmaßnahmen der Arbeitsaufsichtsbehörde wurde überarbeitet, um die Strafen für die rechtswidrige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen zu erhöhen. Diese Überarbeitung führt eine erhöhte Arbeitsstrafe für Verstöße ein, die sich auf die Nichtmeldung des Abschlusses von Arbeitsverträgen beziehen Migranten Arbeitnehmer. Darüber hinaus besteht ein wesentlicher Aspekt der Verbesserung darin, sowohl die Mindest- als auch die Höchststrafe für freiwillige Geldstrafen bei Arbeitsverstößen anzuheben.

Die Mindeststrafe wurde auf das Fünffache auf 150 000 HUF (379 EUR) angehoben, wobei die Geldbußen nach Unternehmensgröße gestaffelt werden Größere Unternehmen müssen mit kräftigeren Strafen rechnen, wobei die Höchststrafe 25 Mio. HUF (63 152 EUR) für Unternehmen erreicht, die mindestens 250 Einzelpersonen beschäftigen.

Gast ausländischer Arbeitnehmer

Zukünftige Änderungen in Ungarn

Die Regierung Eine andere Initiative des Nationalen Verbandes der Arbeitnehmerräte angenommen hat Im Falle der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen muß der Arbeitgeber vor ihrer Einstellung die Stellungnahme des Betriebsrats einholen, sofern ausländische Arbeitnehmer mindestens 5% der Erwerbsbevölkerung oder mindestens 10 Personen ausmachen Dieser Änderungsvorschlag ist für die Aufnahme in das Arbeitsgesetzbuch vorgesehen.

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PrtScr/ATVnews

Darüber hinaus erwägt die Gewerkschaft einen Vorschlag, Arbeitgebern die Einstellung ausländischer Arbeitskräfte zu verbieten, wenn ihr Durchschnittsverdienst in den letzten sechs Monaten 20% unter den Branchenstandards liegt oder wenn das Einkommen für bestimmte Positionen 20% unter den veröffentlichten Tarifen des Statistischen Zentralamts für vergleichbare Stellen liegt Berufe

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