Große Kürzung der Stromnetznutzungsgebühren für Nicht-Wohnverbraucher
Ab dem 1. Januar gelten erhebliche Kürzungen der Gebühren, die von Nicht-Wohnverbrauchern für die Nutzung des Stromnetzes gezahlt werden, teilte die Regulierungsbehörde für Energie und öffentliche Versorgungsunternehmen (MEKH) am Freitag in einer Erklärung mit.
Nach dem Stromgesetz gelten landesweit einheitliche Nutzungsgebühren, und MEKH legt die Gebühr jedes Jahr fest, heißt es in der Erklärung und fügte hinzu, dass die Übertragungsgebühr um 30 Prozent gesenkt werde, während die Ermäßigungen auf andere Gebühren je nach Spannungsniveau steigen würden zwischen 7 und 68 Prozent, sodass die Gebührenermäßigung für Nichtwohnverbraucher insgesamt zwischen 32 und 52 Prozent liegen wird.
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