Österreichisch-ungarische Grenze geschlossen: Ombudsmann greift ein

Der Ombudsmann für Grundrechte hat seinen österreichischen Amtskollegen gebeten, eine sowohl für Ungarn als auch für Österreicher akzeptable Lösung für die Nutzung einer Straße zwischen Ágfalva und Schattendorf (Somfalva) zu finden.
Ákos Kozma Gaby Schwarz, der Leiterin der österreichischen Ombudsstelle, angeschrieben hat, teilte sein Büro am Dienstag mitDies geschah als Reaktion darauf, dass ungarische Bürger ihn wegen der Sperrung der Verbindungsstraße zwischen beiden kontaktiert hatten Dörfer„sagte Kozma in einer Erklärung.
Sie beschwerten sich darüber, dass der Gemeinderat von Österreich Anfangs die Fahrzeugnutzung auf der mit Kofinanzierung der Europäischen Union gebauten Straße in den Morgen – und Abendstunden blockiert hatte, so dass Ungarn daran gehindert wurden, mit dem Auto zur Arbeit nach Österreich zu reisenSeit dem 1. März sei die Straße für Fahrzeuge vollständig gesperrt, hieß es in der Erklärung.
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Seit dem 1. Juli erlaube der Gemeinderat Schattendorf die Nutzung der Straße wieder, jedoch nur auf der Grundlage individueller Anträge, gegen eine Gebühr, fügte er hinzuDie Beschränkungen der Benutzung der Straße durch ungarische Bürger könnten einen Verstoß gegen das Recht auf Freizügigkeit von Personen und Arbeitskräften, ein Grundrecht der EU, darstellen, so dass Kozma Schwarz gefragt hat, ob ihr Büro die von Schattendorf eingeführten Maßnahmen geprüft habeWenn keine solche Prüfung eingeleitet wurde, wird der ungarische Ombudsmann seinen österreichischen Amtskollegen bitten, eine solche einzuleiten, heißt es in der Erklärung.

