Gerichtsentscheidung: Ryanair muss dringend eine brutale Geldstrafe in Ungarn zahlen

Die ungarische Regierung hat im vergangenen Jahr nach den Wahlen wegen der Wirtschaftskrise nach Beginn der russischen Aggression in der Ukraine eine sogenannte Überschusssteuer (‘Abreisesteuer’) eingeführt, Ryanair hat die Steuer auf die Passagiere umgelegt, für die das Budapester Gericht eine Geldstrafe von 300 Mio. HUF (794 Tsd. EUR) verhängt hat, die irische Billigfluggesellschaft hat im Juli Verfassungsklage eingereicht, das Verfassungsgericht hat jedoch nicht zu ihren Gunsten entschieden.

Die irische Fluggesellschaft muss viel Geld bezahlen

Nach 24.hu(schrieb Ryanair in ihrer Anfechtung, dass die Abflugsteuer der Gleichheit der Lastenteilung schade Auf Grund des entsprechenden Regierungserlasses müssen die Fluggesellschaften die Steuer nach jedem ihrer Fluggäste zahlen Ihre Summe beträgt je nach Zielort 3.900 HUF oder 9.750 HUF (10,33 EUR oder 25,8 EUR).

Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch über die Frage entschieden, und sie haben den Plädoyer der irischen Fluggesellschaft zurückgewiesen Sie sagten, dass sie keine Befugnis haben, die Beschwerde einzusehen Das liegt daran, dass die Supermehrheit der Orbán-Regierung die Befugnisse des obersten Gerichts Ungarns eingeschränkt hat Bis die Staatsverschuldung 50 Prozent des BIP übersteigt, haben sie begrenzte Befugnisse in Bezug auf Steuern, Abgaben und Beiträge.

Somit wird Ryanair 300 Mio. HUF (794 Tsd. EUR) als Kundenschutzbuße in den Staatshaushalt Ungarns einzahlen müssen, weil sie die Abflugsteuer auf ihre Fluggäste abgewälzt haben, nicht überraschend gaben sie eine knallharte Erklärung ab, die wir Ihnen unten unverändert mitteilen, zuvor drohten sie, Ungarn zu verlassen, wenn die Abflugsteuer bestehen bliebeAber es scheint, dass sie hier noch gutes Geld verdienen Somit erwähnen sie in ihrer Erklärung nicht einmal das Verlassen Hier ist ihre Schrift:

Ryanair verurteilt die gefälschte Tourismussteuer der ungarischen Regierung

Ryanair, Ungarns Fluggesellschaft Nr. 1, bedauert heute (21. Apr), dass das ungarische Verfassungsgericht seine frühere Entscheidung, Ryanairs verfassungsrechtliche Anfechtung der gescheiterten und unlogischen “Übergewinn” – Steuer der ungarischen Regierung auf verlustbringende Fluggesellschaften in Ungarn zu akzeptieren, rückgängig gemacht hat Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat jedoch keine Konsequenzen, da die ungarische Regierung ihre unlogische “Übergewinn” – Steuer auf Fluggesellschaften bereits durch eine ebenso lächerliche gefälschte “Ökosteuer” von bis zu 32 € pro Passagier ersetzt hatte!

Dieser eklatante Versuch, ihren Geldraub als “Öko-Steuer” zu verkleiden, wenn es sich nur um eine überhöhte Steuer auf Tourismus, Besucher und ungarische Familien handelt Punkt-zu-Punkt-Fluggesellschaften wie Ryanair zahlen bereits jedes Jahr Millionen Euro im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems, das die Emissionen auf Flügen von/nach Ungarn abdeckt Das Greenwashing der ungarischen Regierung ist nur eine Doppelbesteuerung in einer Zeit, in der der kostengünstige Luftzugang von/nach Ungarn für die Wettbewerbsfähigkeit der ungarischen Wirtschaft, die unter einer Rekordinflation leidet, von entscheidender Bedeutung ist.

Während einer Lebenshaltungskostenkrise in Ungarn drücken diese ungerechtfertigten Steuern nur die ungarischen Bürger/Besucher weiter und schädigen die ungarische Wirtschaft, die auf den Flugzugang und den Tourismus zu niedrigen Tarifen angewiesen ist. Ryanair hat bereits 8 Strecken gestrichen und die Frequenzen auf weiteren 7 Strecken ab Budapest für den Winter 22 reduziert, als direkte Reaktion auf die bizarre „Übergewinn-”Steuer der ungarischen Regierung und ihre gefälschte „Ökosteuer“Ersatz. Ein Ryanair-Sprecher sagte: „Wir fordern die ungarische Regierung erneut auf, diese dumme „Ökosteuer” auf Flüge von/nach Ungarn abzuschaffen, die dem Tourismus und den Arbeitsplätzen schaden und gleichzeitig ungarische Besucher und Bürger in einer Zeit der Rekordpreisinflation in Ungarn bestrafen”.

Lesen Sie auch:

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *