EU-Taxonomie – neue Standards für „Grünes Wachstum“bis 2050

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2018 stellte die Europäische Kommission den “Aktionsplan für nachhaltige Wachstumsfinanzierung” auf, dessen Ziel es ist, den “Green Deal” für die Entwicklung des Gesundheitswesens und einer sozial orientierten Wirtschaft in den EU-Ländern zu regeln, 2020 wurden die EU-Taxonomie-Regelungen verabschiedet, um ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern, diese Regelungen sollen Kapitalströme auf die Entwicklung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten lenken, das heißt Investitionen in die “Green Economy” 2022 ist der Green Deal in Kraft getreten.
Lesen Sie unten, wie unsere Partner und Experten bei Celsia.io erklären: Was ist die EU-Taxonomie
Was ist EU-Taxonomie – Kriterien und Ziele
Im Rahmen der EU-Taxonomie legt die Europäische Kommission fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten künftig den vorgegebenen Standards der Ökologie und Sozialwirtschaft entsprechen, daher werden im ‘Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums’ die technischen Voraussetzungen für die EU-Mitgliedstaaten festgelegt, an denen die nationalen Rechtsrahmen, die den Anforderungen der EU-Taxonomie genügen, vierfach festgelegt werden:
- Die wirtschaftliche Tätigkeit der Subjekte ist darauf ausgerichtet, mindestens eines der 6 Ziele der EU-Taxonomie zu erreichen:
- Klimaschutz (vor negativen Veränderungen)
- Anpassung an unvermeidliche Klimaveränderungen
- Rationelle Nutzung der Wasserressourcen
- Umwandlung der linearen Wirtschaft in einen geschlossenen Konjunkturzyklus (das ist die sogenannte Kreislaufwirtschaft)
- Schutz vor Umweltverschmutzung
- Wiederherstellung gefährdeter Tierarten und Ökosysteme
- Wirtschaftstätigkeit erfüllt eine soziale Funktion und bietet den Prozessbeteiligten mindestens Mindeststandards der sozialen Sicherheit.
- Die Aktivitäten stehen im Einklang mit den Grundsätzen der Organisation der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, wie in dargelegt Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
- Die Tätigkeit erfüllt die festgelegten Kriterien für die technische Bewertung, ob der Wirtschaftsteilnehmer in die Instrumente und Mittel investiert, die zur Erreichung der in der EU-Taxonomie festgelegten Umweltziele erforderlich sind.
Welchen Umfang hat die EU-Zuständigkeit Taxonomie?
Die EU-Taxonomie deckt alle Bereiche menschlichen Handelns ab Die in der EU-Taxonomie festgelegten Kriterien und Ziele wirtschaftlicher Tätigkeit lenken die Aktivitäten der Banken einerseits, andererseits diese Kunden, die eine Finanzierung benötigen, in Richtung der Entwicklung nachhaltiger Finanzprodukte Dies betrifft Bildung, Finanzmärkte, IT-Industrie Die folgenden Kriterien und Ziele fördern außerdem durch finanzielle und Imageanreize die Ökoentwicklung in Sektoren wie Bau, Betrieb, und Restaurierung von Gebäuden, der Automobilindustrie zugunsten der Nutzung erneuerbarer Energiequellen und recycelter Materialien sowie bei der Installation, Wartung und Reparatur energieeffizienter Geräte für die Leicht – und Schwerindustrie.
Ein wesentlicher Bestandteil der EU-Taxonomie ist die Vorbereitung der Teilnehmer am Prozess für den Klimawandel – dies ist ein Kriterium für die Anpassung an Veränderungen des Ökosystems, an das wir gewöhnt sind. Wenn man beispielsweise die Kriterien für den Bau neuer Gebäude berücksichtigt, sollte letzteres unter Berücksichtigung künftiger Klimarisiken gebaut werden, sowohl natürlicher (Temperaturanstieg, Überschwemmungen) als auch vom Menschen verursachter (Verschmutzung der Umwelt durch menschliche Abfälle) Natur. Darüber hinaus bewertet das EU-Taxonomiekriterium auch diese negativen Beiträge, was zu einer erheblichen Verschlechterung der Umweltziele führen kann.
Ihre aktuellen Aufgaben der Fächer der EU-Taxonomie:
- Bewerten Sie, ob und wie es möglich ist, Ökotechnologien in die aktuellen Produktions- und Betriebsmittel einzuführen.
- Berücksichtigen Sie den Zeit- und Finanzaufwand für die Einführung der Ökotechnologie.
- Schulung des Personals und Einführung neuer Fächer in Bildungseinrichtungen, um eine neue Kultur der Produktion, des Betriebs und der Entsorgung in allen Bereichen menschlichen Handelns zu schaffen.
EU-Taxonomieprioritäten
Sowohl die Kriterien und Ziele der EU-Taxonomie als auch die Klassifizierung von Wirtschaftssubjekten setzen in erster Linie Standards für große Investmentfonds und Banken sowie für Industrieunternehmen, die sich mit Stadtentwicklung und Energieerzeugung befassen Diese Standards priorisieren die Aktivitäten von Unternehmen nach den Kriterien Transparenz, Investitionen in erneuerbare Energiequellen und Umweltschutz.
Auch die anderen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die noch in Vorbereitung sind, lassen vermuten, dass eine taxonomische Einordnung ebenfalls Auswirkungen auf die Kapitaladäquanz oder die Risikobewertung bei der Finanzierung haben wird.
Ein Blick in die Zukunft durch das Prisma der EU-Taxonomie
Im Laufe des Jahres 2023 werden auf Ebene der Europäischen Kommission und nationaler Parameter zusätzliche Kriterien zur Bewertung der Wirtschaftsakteure im Rahmen der EU-Taxonomie verabschiedet Diese Kriterien sollen das Instrumentarium zur Erreichung hoher Umweltziele stärkenZiel bis 2050 ist, dass die Produktions – und Betriebsmittel sowie die Energieerzeugung und Energieerzeugung keine schädlichen Kohlendioxidemissionen in die Atmosphäre erreichen sollen.
Nach Ansicht unserer Freunde bei Celsia.io werden sich die Tätigkeiten der Subjekte Gesundheitswesen und Sozialwirtschaft in den Abschlüssen widerspiegeln, da sie für alle Entitäten gelten, deren Tätigkeiten in die Zuständigkeit der EU-Taxonomie fallen Auf der Grundlage der Auswertung dieser Berichte werden den Autoren der besten Umweltindikatoren günstigere Finanzierungsbedingungen und Imagewerbung angeboten.

