Gericht, Regierung: Der Streik ungarischer Lehrer war rechtswidrig – AKTUALISIERT

Ein kürzlich durchgeführter Warnstreik der Lehrergewerkschaften sei rechtswidrig, entschied das städtische Berufungsgericht Budapest am Donnerstag. Das Berufungsgericht hob auf Beschwerde des Personalministeriums eine primäre Entscheidung auf, in der es hieß, der zweistündige Streik vom 31. Januar sei legitim gewesen.
Die Regierung und die Vertreter der Lehrer konnten sich während des Streiks nicht über die schulische Grundversorgung einigen und zogen diesbezüglich vor Gericht, der Streik wurde jedoch zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt durchgeführt, bevor das Gericht entscheiden konnte.
Nach Ansicht des Berufungsgerichts ist
Der Streik wurde mangels einer entsprechenden Entscheidung abgehalten und war daher rechtswidrig.
Nach dem Gesetz dürfen Mitarbeiter von Anbietern von Grunddienstleistungen nicht streiken, es sei denn, die Parteien einigen sich auf das Minimum der während des Streiks zu erbringenden Leistungen. Mangels einer solchen Vereinbarung wird in einer verbindlichen Gerichtsentscheidung das Niveau der zu gewährleistenden Leistungen festgelegt.
Die Lehrergewerkschaften PSZ und PDSZ kündigten an, beim Obersten Gerichtshof Rechtsmittel einzulegen.
AKTUALISIEREN SIE 02.11. 14.29
In der Erklärung hieß es, die Regierung ergreife derzeit Maßnahmen, um die Löhne des Personals der Gesundheits – und Sozialdienste zu erhöhen, während es “im Streit (mit Lehrern) um den Zeitpunkt weiterer Gehaltserhöhungen” für sie gehe.

