Neues Dekret der Ungarischen Regierung ändert mehrere Regeln für Gastarbeiter

Die ungarische Regierung hat das Dekret über die Einreise und den Aufenthalt von Gastarbeitern in Ungarn in mehreren Punkten geändert. Die Änderungen betreffen die Regeln für die Unterbringung von Gastarbeitern und den Status von Gastinvestoren und legen die Bedingungen für die Beantragung und Verlängerung einer Weißen Karte fest.

Neue Regeln für Gastarbeiter

Die Änderungen wurden in der letzten Ausgabe des ungarischen Amtsblattes veröffentlicht. Der Regierungserlass 88/2025 (24. April) ändert frühere Vorschriften, die größtenteils auf den Erfahrungen der Einwanderungsbehörde mit der Strafverfolgung beruhen, schreibt Index.

Eine wichtige Änderung besteht darin, dass der Drittstaatsangehörige während des Visumverfahrens eine bestehende Wohnadresse im Inland angeben muss. Die Vorschriften für Gastinvestoren wurden gelockert. Sie können die Adresse oder den Sitz ihres Bevollmächtigten während des Verfahrens als ungarischen Wohnsitz angeben. Diese Möglichkeit gilt auch für die Familienangehörigen des Gastinvestors.

guest workers in Hungary
Foto: depositphotos.com

Das neue Dekret legt die Bedingungen für die Ausstellung und Verlängerung der Gültigkeit der so genannten Weißen Karte fest. Laut hungaryvisa.org“ist das ungarische Visum für digitale Nomaden und die White Card Aufenthaltsgenehmigung für Fernarbeiter gedacht, die sich bis zu einem Jahr in Ungarn aufhalten wollen, mit der Option auf eine einjährige Verlängerung. Dieses Visum, das 2021 eingeführt wurde, um digitale Nomaden anzuziehen, ermöglicht es Einzelpersonen, in Ungarn zu leben und zu arbeiten, während sie bei einem ausländischen Unternehmen angestellt sind oder freiberuflich tätig sind. Zu den Vorteilen gehören ein legaler Aufenthalt, flexible Arbeitsmöglichkeiten, Zugang zu lokalen Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung sowie die Möglichkeit, innerhalb des Schengen-Raums zu reisen.”

Nach den derzeitigen Änderungen muss ein Antragsteller, um ein ausreichendes Einkommen in Ungarn für die White Card nachzuweisen, ein konstantes, legales Nettogehalt von mindestens 3.000 EUR (1,22 Mio. HUF) pro Monat für die sechs Monate vor der Antragstellung haben. Sie müssen dieses Einkommensniveau während ihres gesamten Aufenthalts im Land beibehalten.

Neue Vorschriften für Arbeitgeber

Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot wird gegen eine ausländische Person nur dann verhängt, wenn sie unbezahlte Ausgaben und Geldstrafen wegen Nichtbezahlung hat. In diesem Fall muss die ungarische Polizei sie darüber informieren, dass sie die ausstehenden Beträge vor Ort mit elektronischen Zahlungsmitteln begleichen können. Danach löscht die Polizei das Verbot aus dem Register und erlaubt die Einreise oder Ausreise.

filipino workers asia foreign guest workers
Foto: depositphotos.com

Arbeitgeber von Gastarbeitern müssen ihre Angestellten über die einwanderungsrechtlichen Folgen der Beendigung ihres Vertrags informieren. Außerdem müssen die Arbeitgeber ein Ticket in das Heimatland des Gastarbeiters oder in das Land seiner Aufenthaltserlaubnis ausstellen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er beide Bedingungen erfüllt hat. Wenn ein Gastarbeiter von seiner Unterkunft aus an einen unbekannten Ort abreist oder einen Job bei einem anderen Arbeitgeber annimmt, muss auch sein ursprünglicher Arbeitgeber die Anforderungen erfüllen.

Interessanterweise treten die Vorschriften über die White Card und die Kosten für die Auslieferung erst am 15. Juli in Kraft.

HIER können Sie unsere Artikel zum Thema Gastarbeiter lesen.

Lesen Sie auch:

  • Ein neuer Verordnungsentwurf würde die Beschäftigungsdauer von Gastarbeitern begrenzen – lesen Sie HIER mehr
  • Deshalb sind Gastarbeiter für Ungarns Wirtschaftso wichtig

Titelbild: depositphotos.com

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *