Ungarn darf trotz Entschließung des Europäischen Parlaments die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennen

Justizministerin Judit Varga hat die vom Europäischen Parlament angenommene Entschließung zu den Rechten der LGBTQ-Gemeinschaft auf gleichgeschlechtliche Ehe und eingetragene Partnerschaft “als völlig unbegründete politische Entschließung” bezeichnet.

In ihren am Dienstagabend auf Facebook veröffentlichten englischsprachigen Kommentaren sagte Varga: “Es scheint, als würden sie nicht aufgebenEs tut dem EP immer noch weh, dass Ungarn dank seines Kinderschutzgesetzes keine sexuelle Propaganda in unsere Bildungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten lässtSie sind frustriert, weil wir ihrem Druck und der LGBTQ-Lobby widerstehen”.

Sie bekräftigte den Standpunkt der ungarischen Regierung, dass die Erziehung der Kinder weiterhin allein in der Verantwortung der Eltern liegt, und dieses Konzept ist in Artikel 14 der Charta der Grundrechte der EU verankert.

„Mit der heutigen Entschließung des Europäischen Parlaments wollen sie sagen, was wir als Ehe, Familie und Kind-Eltern-Beziehung betrachten sollen.

Wieder wollen sie uns von oben in Fragen einweisen, die in die nationale Zuständigkeit fallenEs ist nur ein Sahnehäubchen, dass das EP erneut auf das Verfahren nach Artikel 7 verweist”, sagte Varga.

Sie zitierte das Grundgesetz Ungarns, das besagt, dass „die unverletzlichen und unveräußerlichen Grundrechte des Menschen respektiert werden müssen“und fügte hinzu, dass es die vorrangige Pflicht des Staates sei, diese Rechte zu schützen.

Varga sagte, Ungarn schütze die Menschenrechte auf höchstmöglichem Niveau, “weshalb diese politische Hysterie im Europäischen Parlament bedeutungslos ist”.

“Fakten rechtfertigen uns”, sagte sie.

“In Ungarn steht es Erwachsenen frei, nach ihrem eigenen Willen und Glauben so zu leben, wie sie wollen. Allerdings haben Eltern das ausschließliche Recht, zu bestimmen, wie ihre Kinder erzogen werden sollen. „Davon werden wir nicht aufgeben!“sagte der Justizminister.

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