Coronavirus in Ungarn – Eine 27-jährige Frau ist das jüngste Opfer

Ganze 130 Covid-Patienten, im Allgemeinen ältere Menschen und an einer Grunderkrankung leidend, starben in den letzten 24 Stunden, während 2.764 Neuinfektionen offiziell registriert wurden, sodass sich die Gesamtzahl der Infizierten auf 325.278 erhöhte, teilte Koronavirus.gov.hu am Freitag mit.
Die Zahl der Todesopfer ist auf 9.667 gestiegen, während die Zahl der Menschen, die sich erholt haben, auf 157.063 gestiegen ist.
Die Zahl der aktiven Infektionen liegt bei 158.548, während 5.648 ins Krankenhaus eingeliefert werden Covid Patienten, 401 an einem Beatmungsgerät.
Bisher haben sich in Ungarn rund 598.000 Menschen für eine Impfung gegen Covid-19 registriert, Einzelheiten HIER.
Beschränkungen in Ungarn
Am 10. November verlängerten die Gesetzgeber die Sonderbefugnisse der Regierung um 90 Tage, sodass die Regierung die Anwendung einiger Gesetze aussetzen, von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen und per Dekret andere außerordentliche Maßnahmen ergreifen konnte.
Ein Erlass machte gewerbliche P+R, Parkhäuser und Parkplätze in Wohngebieten von 7:00 Uhr abends bis 7:00 Uhr morgens kostenlos Soldaten helfen der Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in öffentlichen Bereichen Soldaten wurden auch zur Personalhilfe in 93 Krankenhäusern in ganz Ungarn eingesetzt.
Die Ausgangssperre gilt zwischen 8 Uhr und 5 Uhr, und Arbeiten, die über das Heim hinaus ausgeführt werden, müssen begründet werden, mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen können Geschäfte bis 7 Uhr geöffnet sein Friseure, Masseure und Personal Trainer müssen die allgemeinen Ausgangssperrenregeln beachten Familien – und Privatveranstaltungen einschließlich Geburtstagsfeiern können mit maximal zehn anwesenden Personen durchgeführt werden, Kinder zählen nicht zur Personalzahl.
Eine wichtige neue Regelung besteht darin, dass in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern im öffentlichen Raum Gesichtsmasken getragen werden müssen. Es liegt jedoch an den örtlichen Bürgermeistern, zu entscheiden, für welche Räume die Regelung gilt.
Restaurants beschränken sich auf das Angebot von Imbissbuden, während Hotels keine Touristen bedienen dürfen, sondern nur Gäste, die aus geschäftlichen, wirtschaftlichen oder Bildungsgründen anreisen Sportveranstaltungen müssen hinter verschlossenen Türen abgehalten werden.
Auch Freizeiteinrichtungen wie Fitness-Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Bibliotheken, Kinos, Zoos und Eislaufbahnen müssen ihre Dienste einstellen Veranstaltungen, einschließlich kultureller Veranstaltungen, können nicht nach den Sonderregeln durchgeführt werden.

