Erklärung der Ministerpräsidenten Ungarns und Polens zum EU-Haushalt

Gemeinsame Erklärung des polnischen Premierministers und des ungarischen Premierministers:

Im Hinblick auf das EU-Finanzpaket MFR/Next Generation einschließlich des Verordnungsentwurfs über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Unionshaushalts haben wir uns auf die folgenden Grundsätze und Ziele geeinigt, die wir während der Verhandlungen innerhalb der Europäischen Union verfolgen werden:

1. Wir bekennen uns zu unseren gemeinsamen Werten, wie sie in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert sind Wir erinnern daran, dass das Verfahren zum Schutz dieser Werte durch Artikel 7 des Vertrags festgelegt istWir stehen auf der Grundlage der Legalität und verteidigen daher den Status quo, wie er in den Verträgen enthalten ist.

2. Wir suchen nach Lösungen, die die erforderlichen Finanzmittel so bald wie möglich für alle Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen.

3. Die gegenwärtige Situation, die den raschen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verhindert, wird von denjenigen geschaffen, die eine Verbindung zwischen Rechtsstaatlichkeit und EU-Haushalt hergestellt haben Unser Standpunkt war von Beginn der Verhandlungen an klar, beginnend mit dem Vorschlag der Kommission im Jahr 2018. Es war bekannt, dass diese Verknüpfung das Risiko birgt, den Prozess der Genehmigung des EU-Finanzpakets MFR/Next Generation zu blockieren.

4. Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Ratspräsidentschaft und dem Europäischen Parlament entspricht nicht der Einigung, die zwischen den Staats- und Regierungschefs auf dem Europäischen Rat im Juli erzielt wurde.

5. Unser Ziel ist es, einen Mechanismus zu verhindern, der die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Union nicht stärken, sondern untergraben würde, indem er sie zu einem politischen Instrument herabwürdigt.

Die vorgeschlagene Konditionalität umgeht den Vertrag, wendet vage Definitionen und mehrdeutige Begriffe ohne klare Kriterien an, auf die Sanktionen gestützt werden können, und enthält keine sinnvollen Verfahrensgarantien.

6. Unsere Länder haben auf der Grundlage loyaler Zusammenarbeit und Solidarität gehandelt und handeln auch weiterhin Wir sind weiterhin bereit, zu einer Lösung der gegenwärtigen Situation beizutragen Wir behaupten, dass dies eine wesentliche Änderung des derzeit vorgeschlagenen Mechanismus erfordert.

Unser gemeinsamer Vorschlag besteht darin, die zügige Verabschiedung des Finanzpakets durch die Einführung eines zweigleisigen Prozesses zu erleichtern.

Zum einen den Umfang einer etwaigen zusätzlichen Haushaltskonditionalität auf den Schutz der finanziellen Interessen der Union gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juli zu beschränken Zum anderen im Europäischen Rat zu erörtern, ob eine Verbindung zwischen Rechtsstaatlichkeit und den finanziellen Interessen der Union hergestellt werden sollte, wenn dies so beschlossen wird, dann sollten die in den Verträgen vorgesehenen geeigneten Verfahren, einschließlich der Einberufung einer Regierungskonferenz, erwogen werden, um die notwendige Änderung der Verträge auszuhandeln.

Wir haben beschlossen, unsere Standpunkte in diesen Fragen anzugleichen Weder Polen noch Ungarn werden einen Vorschlag annehmen, der vom anderen als inakzeptabel erachtet wird.

Budapest, 26. November 2020

Premierminister von Polen                                                Premierminister von Ungarn

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