Coronavirus – Einreisende Reisende müssen ab heute für die Vorführung bezahlen!

Reisende, die aus Ländern nach Ungarn kommen, die hinsichtlich der Schwere des Coronavirus-Risikos als gelb oder grün eingestuft sind, müssen für ihre PCR-Tests bezahlen, es sei denn, sie bleiben zwei Wochen lang in häuslicher Quarantäne, sagte der Chief Medical Officer.
Ausländische Staatsangehörige dürfen nicht aus roten, sondern nur aus gelben und grünen Ländern nach Ungarn einreisen, sagte Cecilia Müller am Freitag dem öffentlich-rechtlichen Nachrichtensender M1.
Im Einklang mit den geltenden Vorschriften müssen ankommende Reisende aus gelben und roten Ländern zwei Wochen lang in häuslicher Quarantäne bleiben, sagte sie. „Eine Entscheidung, sich testen zu lassen, kann getroffen werden und eine Quarantäne ist nicht erforderlich, sobald zwei aufeinanderfolgende negative Ergebnisse vorliegen, fügte sie hinzu.
Reisende müssen sich an der Grenze einer Gesundheitskontrolle unterziehen und erhalten ein rotes Schild mit der Angabe ihrer Quarantänepflicht für zu Hause, die sie am Eingang ihres Hauses anbringen müssen, sagte sie.
Diejenigen, die eine Befreiung von der häuslichen Quarantäne erhalten möchten, müssen bei ihrem örtlichen Regierungsbüro einen Antrag für 3.000 Forint (8,5 EUR) einreichen und erhalten eine Mitteilung, in der sie erklären, dass sie die Quarantäne verlassen können, um die von ihnen gewählte Screening-Station zu besuchen, sagte Muller. Eine Liste der Screening-Stationen ist auf der Website des nationalen öffentlichen Gesundheitszentrums mit den von einzelnen Dienstleistern festgelegten Screening-Kosten verfügbar, fügte sie hinzu.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nicht mitgenommen werden, um die Kontrollstation zu besuchen, und jeder muss zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt eine Gesichtsmaske tragen, wenn er die Station besucht, sagte Muller.
Testergebnisse werden per E-Mail verschickt oder von den Laboren in das System des Elektronischen Gesundheitsdienstes (EESZT) hochgeladen, fügte sie hinzu.
Menschen, die aus gelben Ländern ankommen, dürfen nach dem ersten negativen PCR-Test ihre Heimat unter Quarantäne stellen, müssen aber dennoch einen zweiten Test durchführen lassen, sagte sie.
Diejenigen, die aus roten Ländern ankommen, müssen in häuslicher Quarantäne bleiben, bis das zweite negative PCR-Testergebnis verfügbar ist, fügte sie hinzu.
Reisende, die an der Grenze zwei negative PCR-Testergebnisse von Tests vorlegen können, die nicht mehr als fünf Tage vor der Einreise durchgeführt wurden, mit einem Zeitraum von mindestens 48 Stunden zwischen den beiden Tests, sind von der Quarantänepflicht befreit, fügte sie hinzu. Auch Personen, die eine Bescheinigung vorlegen können, aus der hervorgeht, dass sie sich in den letzten sechs Monaten von Covid-19 erholt haben, sind von der häuslichen Quarantänepflicht befreit.
Unterdessen betonte Muller in einer Rede auf einer separaten Presseveranstaltung, wie wichtig es sei, die Entstehung von Coronavirus-Clustern im ganzen Land zu verhindern.
Der Chief Medical Officer illustrierte den Prozess der Kontaktverfolgung am Beispiel eines kleineren Clusters in Mezokovesd, im Nordosten Ungarns Gesundheitsbehörden und Polizei haben 334 Personen in 29 Städten und Gemeinden in drei Landkreisen aufgespürt, die mit Covid-19-Fällen in Mezokovesd in Verbindung stehen Insgesamt wurden 43 von ihnen positiv getestet, aber nur 16 zeigten Symptome von Covid-19 und fünf Personen mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden Von den 334 Menschen wurden bereits 260 aus der offiziellen Quarantäne zu Hause entlassen, sagte sieDer letzte positive Fall wurde am 23. Juli entdeckt, sodass man sagen kann, dass der Mezokovesd-Ausbruch vereitelt wurde, sagte Muller.
Dank der Art und Weise, wie Ungarn die erste Welle der Epidemie bewältigte, sei die Zahl der Coronavirus-Fälle im Land „relativ niedrig“gehalten worden, sagte sie. „Aber das Virus ist immer noch vorhanden, warnte Muller und fügte hinzu, dass verantwortungsvolles Verhalten der Öffentlichkeit dazu beitragen könnte, die Entstehung von Virusclustern zu verhindern.

