EU hebt Reisebeschränkungen für Einwohner dieser 15 Länder auf

Der Europäische Rat hat eine Empfehlung zur schrittweisen Aufhebung der zunächst Mitte März eingeführten vorübergehenden Beschränkungen für nicht unbedingt notwendige Reisen in die Europäische Union angenommen, ab morgen werden die Reisebeschränkungen für diese 15 Länder aufgehoben.

Wie es auf dem des EU-Rates steht Website:

“Am 16. März 2020 nahm die Kommission eine Mitteilung an, in der sie eine vorübergehende Beschränkung aller nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittländern in die EU für einen Monat empfahl. Die Beschränkung wurde am 17. März umgesetzt und am 8. April 2020 bzw. 8. Mai 2020 um einen weiteren Monat verlängert”

Ab morgen werden die Reisebeschränkungen für Einwohner folgender Länder aufgehoben: Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien, Uruguay China steht ebenfalls auf dieser Liste, aber nur, wenn sie EU-Bürger in ihr Land einreisen lassen Daher unterliegt China der Bestätigung der Gegenseitigkeit.

Die Liste wird überprüft und gegebenenfalls aktualisiert, alle zwei Wochen Der Rat kann Empfehlungen abgeben aber schließlich liegt es an den einzelnen Mitgliedstaaten, wie sie handeln Den EU-Mitgliedstaaten wird jedoch davon abgeraten, die Reisebeschränkungen für Länder aufzuheben, die hier nicht aufgeführt sind, wenn sie dies tun, riskieren sie, ihren eigenen Einwohnern die Einreise in andere EU-Mitgliedstaaten zu verbieten.

Reisebeschränkungen können für Einwohner der Länder eingeschränkt werden, in denen Folgendes gilt:

  • Die Zahl der neuen COVID-19-Fälle in den letzten 14 Tagen und pro 100.000 Einwohner ist ähnlich oder liegt unter dem EU-Durchschnitt
  • Im Vergleich zu den letzten 14 Tagen gab es in diesem Zeitraum einen stabilen oder rückläufigen Trend bei Neuerkrankungen
  • Gesamtreaktion auf COVID-19 (Informationen zu Tests, Überwachung, Kontaktverfolgung, Eindämmung, Behandlung und Berichterstattung, die durchschnittliche Gesamtpunktzahl für internationale Gesundheitsvorschriften)

Personen, die aus den Ländern, in denen weiterhin Reisebeschränkungen gelten, in die EU einreisen möchten, können in folgenden Fällen in die EU einreisen:

  • Sie sind EU-Bürger oder nahe Verwandte von EU-Bürgern
  • Sie sind langfristig in der EU ansässige Personen
  • Sie sind Reisende mit einer wesentlichen Funktion oder einem wesentlichen Bedarf (z. B. arbeiten sie im Gesundheitswesen oder in der Forschung und Entwicklung)

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *