Ausländer benötigen eine ministerielle Genehmigung, um Anteile an ungarischen Unternehmen zu erwerben

Bis Ende des Jahres können ausländische Investoren nur mit Genehmigung des ungarischen Ministers für Innovation und Technologie Anteile an ungarischen strategischen Unternehmen kaufen.

Der Schutz der Unternehmen in ungarischem Besitz vor wirtschaftlichem Niedergang und ausländischen Übernahmen wurde bereits Anfang April im Rahmen des Wirtschaftsschutzplans angekündigt. Der mit dieser Maßnahme verbundene Regierungserlass wurde in der neuesten Ausgabe des Ungarischen Anzeigers am 25. Mai veröffentlicht Mfor Berichtet. dem Erlass zufolge ist die Genehmigung von László Palkovics, dem Minister für Innovation und Technologie, für folgende Rechtsgeschäfte erforderlich:

  • Die Übertragung eines bestimmten Anteilsbesitzanteils an einem strategischen Unternehmen, die
  • Kapitalerhöhung,
  • Transformationen, Fusionen und Spaltungen,
  • Die Ausgabe von Anleihen mit Zeichnungsbefehl oder Wandel – und Zeichnungsschuldverschreibungen, die
  • Die Begründung des Nießbrauchsrechts über die Anteile eines strategischen Unternehmens.

Die Verordnung schreibt die Notwendigkeit einer ministeriellen Genehmigung vor, wenn ein ausländischer Investor durch den Erwerb einer Beteiligung oder des Nießbrauchsrechts mindestens 10% der Anteile an einem strategischen Unternehmen erwirbt und der Gesamtwert der Investition 350 Millionen Forint erreicht oder übersteigt.

Die Meldepflicht gilt auch für die Fälle, in denen ein ausländischer Investor ein Eigentum von 15%, 20% oder 50% an einem Unternehmen erwirbt oder der Gesamtanteil des ausländischen Eigentums 25% übersteigt.

Auf der Grundlage der übermittelten Informationen (persönliche Daten des Anlegers, Informationen über die relevanten Umstände) hat der Minister 45 Tage Zeit, um über die Anerkennung oder das Verbot der Transaktion zu entscheiden.

Im letzteren Fall hat der Minister seine Entscheidung zu begründen, stimmt der Investor nicht zu, kann er die Entscheidung in einem verwaltungsrechtlichen, nicht streitigen Verfahren vor dem Metropolitan Court anfechten.

Im Anhang des Regierungserlasses sind insgesamt 21 Branchen aufgeführt, in denen Unternehmen als strategische Unternehmen gelten können:

  • Tourismus,
  • Baugewerbe,
  • Gesundheitsfürsorge,
  • Nuklearsektor,
  • Regierungseinrichtungen,
  • Finanzsektor,
  • Agrarproduktion und Lebensmittelindustrie
  • Verteidigungsindustrie,
  • Energiewirtschaft,
  • Kommunikationsindustrie,
  • Handelseinrichtungen,
  • Chemischen Industrie.

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