Schiffskollisions- und Kreuzfahrtschiffkapitän unter strafrechtliche Aufsicht gestellt

Der Kapitän von Ein Kreuzfahrtschiff, das im Mai im Zentrum von Budapest mit einem Sightseeing-Boot kollidierte Unter einem unverbindlichen Gerichtsurteil unter strafrechtliche Aufsicht gestellt worden sei, teilte der Anwalt des Kapitäns am Freitag mit.
Der 64-jährige ukrainische Kapitän von Der Wikinger Sigyn Noch nicht aus der Haft entlassen wordenDie Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von drei Tagen angefochten werden, sagte M. Gábor Tóth gegenüber MTI und bestätigte Berichte des Nachrichtenportals Index.
Ferenc Rab, stellvertretender Sprecher der städtischen Oberstaatsanwaltschaft, sagte, dass das Büro das Urteil zwar noch nicht gesehen habe, aber auf jeden Fall Berufung einlegen werde.
Am 29. Mai kollidierte das Kreuzfahrtschiff Viking Sigyn mit einem Sightseeing-Boot, das 33 südkoreanische Touristen an Bord und eine Besatzung von zwei Ungarn hatte, sieben Touristen wurden nach der Kollision aus dem Wasser gerettet, der Rest starb.
Im Juni wurde der Kapitän wegen des Verdachts auf kriminelles Fehlverhalten in Untersuchungshaft genommen, später aber gegen eine Kaution von 15 Millionen Forint (45.600 EUR) wieder freigelassen, das Urteil des Stadtgerichts, mit dem die Freilassung des Kapitäns gewährt wurde, verpflichtete ihn auch, in Budapest zu bleiben.
Der Oberstaatsanwalt wandte sich jedoch wegen der Freilassung des Kapitäns an die Kuria, das oberste Gericht Ungarns, woraufhin das oberste Gericht entschied, dass die Entscheidung der unteren Gerichte, den Kapitän gegen Kaution freizulassen, rechtswidrig gewesen sei.
Ende Juli wurde der Kapitän wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung nach der Kollision wieder in Untersuchungshaft genommen.
Der Budapester Staatsanwalt des 6. und 7. Bezirks hatte zuvor einen Antrag auf Verlängerung der Haft des Kapitäns bis zum 30. November gestellt. Ein erstinstanzliches Gericht ordnete seine Inhaftierung jedoch nur bis zum 30. September an, lehnte jedoch einen Antrag der Verteidigung auf Freilassung des Kapitäns gegen Kaution ab.
Letzten Monat gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie erfolgreich Berufung gegen dieses Urteil eingelegt habe und die Haft des Kapitäns um drei Monate verlängert worden sei.

