Über 24 Tausend Ungarn beantragten eine Aufenthaltserlaubnis im Vereinigten Königreich
Auf der Grundlage der jüngsten vom britischen Innenministerium veröffentlichten Daten haben über 24 Tausend ungarische Staatsbürger eine Aufenthaltserlaubnis im Vereinigten Königreich beantragt, angeführt wird die Liste von polnischen und rumänischen Staatsbürgern.
Heti Vilggazdaság Berichten zufolge haben bis Anfang Juni 2019 750 Tausend EU-Bürger (aus 27 EU-Ländern), die im Vereinigten Königreich leben, eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, darunter auch 24 Tausend Ungarn.
Nach Angaben der britischen Regierung können diejenigen ausländischen EU-Bürger, die legal und gewöhnlich im Vereinigten Königreich leben, auch nach dem Brexit dort bleiben, wobei alle ihre derzeitigen Rechte bestehen bleiben, sie müssen jedoch beim britischen Innenministerium eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Polnische (132.400) und rumänische (110.900) Staatsbürger stehen ganz oben auf der Liste, aber auch die Zahl der italienischen Staatsbürger, die eine Genehmigung beantragen, ist hoch und liegt bei 91.400. Insgesamt haben 52.900 Spanier, 32.300 Franzosen und 26.600 Deutsche Staatsbürger haben eine Genehmigung beantragt.
Die wenigsten von EU-Bürgern aus Mittel- und Osteuropa eingereichten Genehmigungen stammen mit 800 Antragstellern aus Slowenien.
Bisher wurden 668 Anträge vom Ministerium bearbeitet, denen fast alle bewilligt wurden.
EU-Bürger müssen ihre Identität bestätigen, dass sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Vereinigten Königreich haben und ob sie jemals wegen einer Straftat verurteilt wurden.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann man telefonisch, per E-Mail oder online beantragen. Sie können das EU Settlement Resolution Centre von überall im Vereinigten Königreich wochentags von 8:00 bis 20:00 Uhr und am Wochenende von 10:00 bis 16:30 Uhr unter folgender Nummer erreichen: 0030 123 7379.
Sie können Ihren Antrag aber auch zusammen mit Ihrem Reisepass oder anderen Dokumenten, mit denen Sie sich identifizieren lassen, per Post einreichen.
EU-Bürger haben bis zum 31. Dezember 2020 Zeit, eine Aufenthaltserlaubnis im Vereinigten Königreich zu beantragen Ob die Brexit-Bedingungen gelten oder nicht Unterhaus angenommen werden.
Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Vereinigten Königreich ist nun kostenlos. Diejenigen EU-Bürger, die in der Probezeit eine solche beantragt haben, erhalten eine Rückerstattung.

