Vermieter sparen 2018 Milliarden Forint

Im nächsten Jahr profitieren Immobilieneigentümer von geringerem bürokratischen Aufwand und deutlich geringeren Steuerschulden. Wer seine Immobilie langfristig vermietet, muss lediglich eine Einkommensteuer von 15 Prozent zahlen, während sich diejenigen, die sie für kurze Zeiträume (z. B. über Airbnb) vermieten, für eine hochgünstige Pauschalsteuer entscheiden können, wenn sie bis zu drei Immobilien vermieten.

Auch Vermieter, die länger vermieten, werden besser gestellt: Sie werden nicht mehr zur Zahlung verpflichtet Gesundheit Versicherungsbeiträge (“eho”) von 14 Prozent auf Mieteinnahmen, die 1 Mio. HUF (3200 EUR) pro Jahr übersteigen.

Nach Steuer Einkommensteuererklärungen, 2016 gab es 100 Tausend Menschen, die ihre Immobilien um 28 Tausend nach oben ließen, im Vergleich zu 2015, ab dem nächsten Jahr wird es sich nicht mehr lohnen, Mieteinnahmen zu verstecken, da die 15 Prozent Einkommensteuer die einzige zu zahlende Abgabe sein wird.

Neben einem äußerst günstigen Steuersatz spricht auch für eine gesetzestreue Haltung, dass nur ein rechtssicherer Mietvertrag die Rechte sowohl des Mieters als auch des Vermieters vollständig wahren kann.

Falls Mieteinnahmen von einer NAV-Kontrolle (ungarische Steuer- und Zollverwaltung) anstelle einer Steuererklärung offengelegt werden, muss der Grundstückseigentümer Steuerrückstände, eine hohe Geldstrafe und eine Verzugsstrafe zahlen.

Auch Beherbergungsdienstleister können im Jahr 2018 viel Steuern sparen: Sie können sich für die einfachere und kosteneffizientere Form der öffentlichen Abgabe entscheiden, eine Pauschalsteuer von 38.400 HUF pro Zimmer für bis zu drei vermietete Wohnungen oder Ferienhäuser. PIT-Daten zeigen, dass es in den Jahren 2015 und 2016 etwa 5.000 bzw. 6.400 Beherbergungsdienstleister gab, die sich für die Zahlung dieser Art von Steuer entschieden hatten. Dank der oben genannten Änderung wird diese Zahl voraussichtlich steigen.

Beherbergungsleistungen dürfen von Grundstückseigentümern nur mit einer Steuerregistrierungsnummer und nach Benachrichtigung des Notars der zuständigen Kommunalverwaltung erbracht werden.

Die Steuerregistrierungsnummer kann vor Beginn dieser Tätigkeit über das Formular „T101“in den NAV-Büros angefordert werden, da sie später nicht mehr angefordert werden kann.

Infolge dieser Reduzierungen und der vorbildlichen, kürzlich eingeführten Risikobewertungsmethode des NAV wird die Zahl der legal vermieteten Immobilien deutlich steigen.

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