Gericht: Verkauf von Natura-2000-Eigentum verfassungswidrig

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die derzeitige Regelung des Verkaufs und der Nutzung von „Natura 2000“-Grundstücken gegen das Grundgesetz verstößt.

Ackerland Die Einstufung als “Natura 2000” kann nur unter Beachtung spezifischer Umweltauflagen zum Erhalt der Tierwelt in dem Gebiet bewirtschaftet werden.

Die Regierung hat im Rahmen eines Plans zum Verkauf von Land an Landwirte große Flächen „Natura 2000“-Land verkauft. Der Gesetzgeber Benedek R. Sallai von „Green LMP” hat zusammen mit 51 anderen Oppositionsabgeordneten das Gericht gebeten, die entsprechenden Vorschriften zum Schutz der Tierwelt aufzuheben.

In seinem Urteil vom Dienstag stellte das Gericht fest, dass die Maßnahmen, die zu einer Verschlechterung der Umwelt in diesen Gebieten führen oder diese zu riskieren, auch bei unveränderter Gesetzgebung verfassungswidrig sindDie derzeitige Gesetzgebung garantiert nicht das gleiche Schutzniveau für “Natura 2000” – Flächen in Privatbesitz wie für staatseigene, hieß es.

Das Gericht sagte, dass das Parlament den Verkauf und die Nutzung von Natura-2000-Gebieten im Einklang mit dem Grundgesetz bis zum 30. Juni 2018 regeln sollte.

Das sagte auch das Verfassungsgericht am Dienstag Einige Regeln für das Vermögen des Nationalen Landfonds verstoßen gegen das Grundgesetz Ungarns.

Gergely Gulyás, der Fraktionsvorsitzende des Fidesz-Urteils, sagte, dass die Partei die Entscheidung des Gerichts respektieren werde. Das Gericht habe im Wesentlichen gegen die Oppositionsparteien entschieden, die die Aufhebung des Gesetzes anstreben, sagte Gulyás und fügte hinzu, dass das Gericht Garantien gegeben habe, um sicherzustellen, dass Einnahmen aus dem Verkauf von Natura-2000-Landflächen auf lange Sicht beim Nationalen Landfonds verbleiben.

LMP begrüßte das Urteil als „positiven Schritt“aus Sicht des Naturschutzes und hob den Teil des Urteils hervor, der den künftigen Verkauf und die Nutzung von Natura-2000-Gebieten regelt.

Foto: MTI

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