Die Menschen können in Ungarn strenger überwacht werden als zuvor

Der ungarische Staat will seine Bürger künftig umfassender überwachen – so steht es zumindest in dem neuen Gesetzentwurf, den das Innenministerium am Montag vorgelegt hat Unter anderem wird in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen, das Gesetz bezüglich der personenbezogenen Daten des Bürgers zu ändern, so dass Aufzeichnungen, die von bestimmten Stellen gemacht wurden, an zentraler Stelle gespeichert werden könnten, berichtet inforadio.hu.
Laut Gesetzentwurf würden die Aufzeichnungen bestimmter Stellen gespeichert, dabei handelt es sich zum Beispiel um die Polizei, die öffentliche Raumkontrolle, die Personenverkehrsdienste, die Straßenbehörden und jene Organisationen, die für die Straßenbenutzungsgebühr zuständig sind, wobei der Hosting-Dienstleister die Aufzeichnungen nicht einsehen darf, werden einige Organisationen berechtigt sein, Daten von ihnen zu verlangen.
Der Grund für die Anforderung von Daten kann sein:
- Verbrechensverhütung
- Kriminalpolizeiliche Ermittlungen
- Nationale Sicherheit
- Prävention von Terrorismus
- Organisation des Verkehrs
Werden die Aufzeichnungen nicht verwendet, löscht der Hosting-Dienstleister diese mit Hilfe einer speziellen Anwendung nach 15 Tagen automatisch, die Regierung würde in einer Verordnung die Organisation benennen, die als Hosting-Dienstleister fungieren würde.
Die Beherbergungsbetriebe müssen laut Rechnung Vor – und Familiennamen, Geburtsdatum und – ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und den Namen der Mutter der Gäste erfassen, ferner müssen sie nicht nur die Daten des Ausweises der Gäste abfragen sondern auch eine Kopie der Unterlagen anfertigen und die An – und Abreisedaten protokollieren.
Die Rechnung kann auch abrechnen, nach welchem System die Anbieter die Daten übermitteln müssen, steht dem Anbieter das benötigte System für den Anbieter nicht zur Verfügung, hat der Anbieter sechs Monate Zeit, um es aufzubauen, kommt ein Anbieter seiner Verpflichtung gegenüber der nationalen Sicherheit nicht nach, so kann die Handelsbehörde eine Strafe von 1.600 EUR versteuern.
Die Änderungen wurden vom Innenministerium wie folgt erläutert: Derzeit ist nicht geregelt, dass ausländische oder ungarische Touristen bei registrierten Unterkünften ihre personenbezogenen Daten angeben müssen. Darüber hinaus haben die Beherbergungsbetriebe gesetzlich nicht das Recht, danach zu fragen.
Unter den Vorschlägen findet sich ein weiterer Vorschlag, der die Mobilfunkbetreiber auffordert, die Bürger im Notfall selbst über SMS zu informieren.
ce: ZsK

