Ungarn legt Berufung gegen das Urteil des Straßburger Gerichts zu bangladeschischen Asylsuchenden ein

Budapest (MTI) (Ungarn wird gegen ein kürzlich ergangenes erstinstanzliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Berufung einlegen, mit dem der Staat wegen der unrechtmäßigen Inhaftierung und Abschiebung zweier bangladeschischer Asylsuchender im Jahr 2015 mit einer Geldstrafe belegt wird, sagte der Berater des Premierministers für innere Sicherheit am Samstag.

Der EGMR entschied am Dienstag, dass Ungarn gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe, indem es die beiden Asylsuchenden in der Transitzone Röszke nahe der Südgrenze Ungarns festgehalten habe. Das Gericht teilte außerdem mit, dass die Behörden sie später nach Serbien zurückgeschickt hätten, was sie nach Angaben des EGMR in die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung in den griechischen Flüchtlingsaufnahmezentren gebracht habe.

Das Gericht verurteilte den ungarischen Staat zur Zahlung von je 18.705 Euro Entschädigung und Anwaltskosten an die Petenten.

Auf einer Pressekonferenz am Samstag sagte György Bakondi, die ungarischen Behörden hätten die Anträge der Asylsuchenden im Einklang mit dem Gesetz geprüft. Er sagte, sie seien nach Serbien zurückgeschickt worden, weil die Behörden festgestellt hätten, dass es sich um ein sicheres Drittland handele.

Er sagte, die beiden bangladeschischen Petenten seien durch das ungarische Helsinki-Komitee vertreten worden, das seiner Meinung nach „konsequent als Organisation zur Unterstützung von Migranten fungiert“und sich kontinuierlich „an den Angriffen auf die ungarische Migrationspolitik beteiligt”.

Ungarn werde seine Migrationspolitik nicht ändern, da es überzeugt sei, im Einklang mit dem Gesetz zu handeln, sagte BakondiDas ungarische Grenzschutzsystem diene nicht nur der Sicherheit der ungarischen Bürger, sondern der Sicherheit jedes europäischen Bürgers, fügte er hinzu.

Bakondi sagte, dass in diesem Jahr bisher insgesamt 7.204 Menschen versucht hätten, die ungarische Südgrenze illegal zu überqueren. Die Behörden hätten 4.472 von ihnen festgenommen und 2.740 zurückgewiesen, sagte er.

Er sagte, in diesem Jahr seien bisher 1134 Asylanträge bei den ungarischen Behörden eingereicht worden, insgesamt seien 54 Antragstellern internationaler Schutz gewährt worden, 13 seien der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden, 36 hätten subsidiären Schutz erhalten und 5 hätten den Status ‘duldeter Aufenthalt’ erhalten.

Die ungarischen Behörden hätten in diesem Jahr bisher Gerichtsverfahren gegen 35 Personen wegen des Verdachts des Menschenschmuggels eingeleitet, fügte Bakondi hinzu.

Foto von Zairon – – Eigene Arbeit, CC BY-SA 4.0Link

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *