Eingetragene gleichgeschlechtliche Partner haben Anspruch auf die gleichen Steuervorteile wie verheiratete Paare, sagt Ombudsmann

Budapest (MTI) – Alle Steuervorteile, etwa für Frischvermählte oder die Befreiung von der Erbschaftssteuer, sollen auch für registrierte gleichgeschlechtliche Partner beantragt werden, sagte der Schwulenrechtskonzern Hátter Társaság am Mittwoch in einer Erklärung.
Hátter zitierte einen aktuellen Bericht des Ombudsmanns für Grundrechte und schloss damit eine Untersuchung zu Beschwerden von Personen ab, deren Partner gestorben waren und von denen die Steuerbehörde auf der Erhebung der Erbschaftssteuer bestanden hatte.
Nach wirksamen Regelungen sind verheiratete oder eingetragene Partner von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Ehegatte stirbt. Der Ombudsmann warnte daher den Wirtschaftsminister und den Leiter der Steuerbehörde, diese Regelungen wahllos auf verheiratete und eingetragene Partner anzuwenden, und forderte, dass die in solchen Fällen erhobene Steuer an die Beschwerdeführer zurückgezahlt werden sollte.

