Gerichtsregeln für die Überstellung von Ungarn, die im Rahmen der Prostitution festgenommen wurden, nach Frankreich

Budapest, 23. März (MTI) 23. März (MTI) Ein Budapester Gericht entschied am Mittwoch über die Untersuchungshaft und die Überstellung von zehn der 12 ungarischen Staatsangehörigen, die des Menschenhandels mit ungarischen Frauen verdächtigt werden, an die französischen Behörden, um in Frankreich als Prostituierte zu arbeiten.

Die französischen Behörden hätten einen europäischen Haftbefehl gegen die 12 Männer erlassen, die am Montag in Ungarn bei einer mit der ungarischen Polizei koordinierten Razzia in Gewahrsam genommen worden seien, teilte das Gericht in einer Erklärung mit.

Zu den Anklagen gegen die 12 Verdächtigen zählen die Tätigkeit als Ring, Frauenhandel und Geldwäsche, teilte das Gericht mit.

Das Urteil sei im Fall von zehn Verdächtigen endgültig, während die anderen beiden Berufung einlegten, hieß es weiter.

Nach der gerichtlichen Entscheidung müssen die zehn Verdächtigen spätestens zehn Tage nach der Entscheidung an die Behörde überstellt werden, die den Haftbefehl erlassen hat, andernfalls müssen die Verdächtigen aus der Haft entlassen werden.

Die ungarischen Behörden teilten am Montag mit, dass bei der Razzia im Komitat Csongrad in Südungarn auch Bargeld und Vermögenswerte im Wert von mehreren Hundert Millionen Forint beschlagnahmt worden seien.

Französische Behörden behaupten, dass der von einer Familie in Szeged im Komitat Csongrad eingerichtete Ring mindestens 40 junge ungarische Frauen als Prostituierte nach Bordeaux, Nizza und Straßburg geschickt habeDer Großteil der Einnahmen sei für den Erwerb von Eigentum und anderen Vermögenswerten in Ungarn ausgegeben worden, sagte Ferenc Szanka, der Sprecher der örtlichen Staatsanwaltschaft im Komitat Csongrád.

Nach französischem Recht drohen den Verdächtigen bis zu 20 Jahre Gefängnis.

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