Regierung veröffentlicht endgültige Bedingungen für die Zuschüsse zum Hauskauf

Budapest, 11. Februar (MTI) – Ungarns Regierung hat am Mittwoch im Amtsblatt Magyar Kozlony die endgültigen Bedingungen für kürzlich eingeführte Wohnkaufzuschüsse für Familien veröffentlicht.

Die Bedingungen sind in zwei Erlassen umrissen: zum einen für den Kauf neuer Wohnungen und zum anderen für Wiederverkaufsheime, der Erlass für neue Heime gewährt Familien mit einem einzigen Kind 600.000 Forint (1.929 EUR) für den Kauf Familien mit zwei Kindern kommen für 2,6 Millionen Forint und Familien mit drei Kindern für 10 Millionen Forint (32.100 EUR) in Betracht.

Es gibt keine Begrenzung für den Wert des gekauften Hauses.

Die Zuschüsse stehen Ehegatten, jungen Ehepaaren oder Paaren in Lebenspartnerschaft mit Kindern zu, Anspruch auf die Zuschüsse haben auch Paare, die sich für Kinder engagieren, sofern sie verheiratet sind und ein Mitglied zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 40 Jahre alt ist.

Kinderbindung ist bei Paaren ohne Kinder auf drei, bei Paaren mit einem Kind auf zwei und bei Paaren mit zwei Kindern auf eines begrenzt, Paare haben vier Jahre Zeit, um ihrer Verpflichtung nachzukommen, ein Kind zu bekommen, acht, um zwei Kinder zu bekommen und zehn, um drei zu bekommen, die Verpflichtungen können auch bei Adoption erfüllt werden, und Kinder aus früheren Beziehungen der Antragsteller sind ebenfalls anspruchsberechtigt.

Die Zuschüsse können für den Erwerb von Eigenheimen verwendet werden, die am oder nach dem 1. Juli 2008 fertiggestellt wurden oder für die am oder nach diesem Datum eine Baugenehmigung erteilt wurde.

Mit dem muss erworbenes Heim muss bei Familien mit einem einzigen Kind mindestens 0 qm, bei Familien mit zwei Kindern 50 qm und bei Familien mit drei Kindern 60 qm betragen, die Schwellen sind höher 40 qm für ein einzelnes Kind, 80 qm für zwei und 90 qm für drei im Fall von Einfamilienhäusern.

Familien, denen die Zuschüsse zuerkannt werden, müssen mit bestimmten Ausnahmen für einen Zeitraum von zehn Jahren in den von ihnen erworbenen Wohnungen wohnen, die Zuschüsse sind auf Häuser beschränkt, die von Unternehmen zum Verkauf an natürliche Personen gebaut wurden; der Erlass erlaubt es Ungarn, die ihre eigenen Häuser bauen, die Mehrwertsteuer auf die Investition bis zu 5 Millionen Forint zurückzufordern Anträge auf die Mehrwertsteuerrückerstattung können auf Rechnungen gestellt werden, die nach dem 1. Januar 2015 einmalig bis Ende 2019 ausgestellt wurden Die Rückerstattungen sind für Wohnungen bis 150 qm und freistehende Einfamilienhäuser bis 300 qm möglich.

Darüber hinaus sieht das Dekret einen subventionierten Zinszuschuss von 3 Prozent für Wohnungsbaudarlehen von bis zu 10 Millionen Forint für Familien mit drei oder mehr Kindern vor.

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