EGMR: Urteil des obersten Gerichts zur Haftung von Websites für Nutzerkommentare verstößt gegen die Meinungsfreiheit

Straßburg, 2. Februar (MTI) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärte am Dienstag in einer Entscheidung des Verfassungsgerichts, dass Webportale in vollem Umfang für Kommentare ihrer Leser haften, die gegen die Meinungsfreiheit verstoßen.
Im Mai 2014 wies das Verfassungsgericht eine Beschwerde des Verbandes ungarischer Inhaltsanbieter gegen ein Urteil des Obersten Gerichtshofs Ungarns, der Kuria, zurück und erklärte, dass Websites für abfällige Kommentare ihrer Leser haftbar seien.
Der Fall geht zurück auf Immobilienagentur Experient Einreichung von Beschwerden wegen abfälliger Kommentare, die von Lesern des Online-Nachrichtenportals Index und des Verbandes ungarischer Inhaltsanbieter dagegen gemacht wurden Die Kommentare auf den jeweiligen Websites wurden gelöscht, aber Experient hat rechtliche Schritte eingeleitet und der Fall hat es bis zum Obersten Gerichtshof geschafft.
Der EGMR erklärte, die Websites haften nicht für die Nutzerkommentare und das frühere Urteil des Verfassungsgerichts verstoße gegen Artikel 10 der Europäischen MenschenrechtskonventionDas Gericht verurteilte den Staat Ungarn, innerhalb von drei Monaten 5.100 Euro Anwaltskosten an die Petenten zu zahlen.

