Der Fall einer ungarischen Frau in Deutschland

Laut index.hu Das Nationale Ermittlungsbüro (NNI) erließ am Vortag von Weihnachten einen internationalen Haftbefehl gegen eine Ungarin, die seit Jahren in einer norddeutschen Kleinstadt lebt und Angestellte eines Anwaltsgewerbes ist, ihr Beruf ist in Deutschland legal, sie kann aber in Ungarn sogar zu 10 Jahren Haft verurteilt werden Erzsébet leitet ein Rotlichtviertel, in dem mehr als 40 Prostituierte arbeiten, ähnlich wie in Amsterdam, sie hält das ungarische Verfahren für illegitim, arbeitet also nicht mit den ungarischen Behörden zusammen und wandte sich an den deutschen Senat, um ihren Fall zu untersuchen.
Erzsébet verwaltet 43 Hütten.Die Prostituierten arbeiten in jenen Räumen, wo sie auch die Passanten sehen können, wenn der Vorhang gezogen wird, arbeitet die Frau gerade Darüber hinaus bietet die Madam Wohnungen zur Miete an, hauptsächlich für die im Bordell arbeitenden Frauen oder für Arbeiter, die saisonal im Ort bleiben Die meisten Prostituierten und das Personal (einschließlich der Reinigungskräfte, des Sicherheitspersonals) sind Ungarn.
Es ist in Deutschland legal, als Prostituierte zu arbeiten, wenn man älter als 18 Jahre ist und EU-Bürger ist Erzsébet organisiert die Arbeit des Rotlichtviertels, betreibt eine ungarischsprachige Website für die Bewerber und hilft den Frauen beim Reisen, index.hu schrieb.
Ihre Aufgabe ist jedoch die Beschaffung nach dem ungarischen Strafgesetzbuch (Btk) Es bedeutet die Tat, jemanden bei der Vermittlung eines Sexaktes mit einem Kunden zu unterstützen, eine solche Straftat gibt es in Deutschland nicht.
Seit einem Jahr ermittelt NNI gegen ErzsébetDie Frau hat den Ort seit Dezember nicht mehr verlassen, weil sie Angst hat, verhaftet zu werdenSie beschwerte sich darüber, dass sie außer der Vorladung nichts zu dem Fall erhalten habeDie deutschen Behörden sagten, dass die ungarischen Ermittler sich noch nicht bei ihnen gemeldet hätten, berichtete index.hu.
Völkerrechtsexperten wissen, dass die ungarischen Staatsbürger auch im Ausland rechenschaftspflichtig sind, praktisch wird der Kriminelle jedoch nur ausgeliefert, wenn diese Tat auch im anderen Land eine Straftat darstellt.
Laut dem internationalen Anwalt Eszter Kiss kann die Frau in bestimmten Fällen ausgeliefert werden, unter anderem bei der sexuellen Ausbeutung von KindernKiss meint, dass die ungarischen Behörden den Haftbefehl auf der Grundlage dieses Verdachts erlassen hätten, sagte index.hu.
Das NNI hat wegen des Datenschutzes keine weiteren Informationen zu dem Fall gegeben.
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