Straßburger Gerichtsordnung Ungarisches Rentenrecht verstößt gegen EMRK

Straßburg, 15. Dezember (MTI) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag entschieden, dass das Rentengesetz Ungarns gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EGMR) vorgeschriebene Diskriminierungsverbot verstößt.
Das Gericht verurteilte den Staat Ungarn zur Zahlung von 18.000 Euro Entschädigung und Anwaltskosten an den Petenten, Gyula Fabian, einen ungarischen Rentner, der ebenfalls eine Anstellung im öffentlichen Dienst hat und dessen Rente seit dem 2. Juli 2013 einbehalten wird.
Das seit dem 1. Januar 2013 geltende Rentengesetz Ungarns sieht vor, dass Rentner, die weiterhin im öffentlichen Dienst arbeiten und ein Gehalt beziehen, auf ihre Renten verzichten müssen Das Gesetz gilt jedoch nicht für Rentner, die in der Privatwirtschaft arbeiten, oder für Minister oder Bürgermeister, die noch während ihrer Amtszeit eine Rente beziehen.
Der Petent legte nach Umsetzung des Gesetzes Berufung bei der Nationalen Rentenversicherungsdirektion ein, sein Fall wurde jedoch abgewiesen und er wandte sich im Dezember 2013 an das Straßburger Gericht.
Der EGMR erklärte, dass Ausgabenkürzungen zwar ein legitimer Grund für das überarbeitete Rentengesetz seien, die ungarischen Behörden es jedoch versäumt hätten, die Gründe für die gesetzlich angewandte Diskriminierung zu erläutern.

