Keine ungarische Rente ohne Wohnsitz in Ungarn, sagt das Ministerium

(MTI) – Gemäß einer Vereinbarung mit der Ukraine haben weder ungarische noch ukrainische Staatsbürger Anspruch auf eine ungarische Rente, es sei denn, sie wohnen im Land, teilte das Personalministerium am Donnerstag mit.

Das Ministerium reagierte auf die Befürchtungen der Opposition, dass Personen, denen die beschleunigte ungarische Staatsbürgerschaft verliehen wurde, Ungarns Sozialdienste missbrauchen könnten.

In seiner Stellungnahme teilte das Ministerium mit, dass die Pensionskasse Ungarns bei jedem solchen Verdacht überprüfen werde, ob ein Rentenantragsteller oder – empfänger tatsächlich in Ungarn lebeDie Behörden führen Vor-Ort-Kontrollen durch oder holen Informationen von ihren Kollegen im Ausland ein, teilte das Ministerium mit.

Personen, denen die ungarische Staatsbürgerschaft verliehen wurde und die einen ständigen Wohnsitz in Ungarn haben, können eine Rente beantragen, allerdings nur, wenn sie die entsprechenden Anspruchskriterien erfüllen, heißt es in der Erklärung weiter.

In dem Dokument wurde darauf hingewiesen, dass Ungarn zwei Rentenabkommen in Kraft hat, eines mit der Ukraine und das andere mit Russland, basierend auf einem früheren Abkommen, das 1962 unterzeichnet wurde. Die Unterzeichner dieser Abkommen werden den Bürgern des anderen Landes die gleichen sozialen Dienste und Renten gewährleisten wie ihr eigene Bürger haben Anspruch darauf.

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