Der Europäische Gerichtshof entscheidet über verspätete Gebühren an ungarische Mehrwertsteuerzahler

(MTI) – Die ungarische Steuerbehörde sollte Verzugsgebühren an ungarische Steuerzahler zahlen, denen aufgrund der Verzögerungen bei der Erstattung ihrer Mehrwertsteuerzahlungen ein Schaden entstanden ist, hat der in Luxemburg ansässige Europäische Gerichtshof entschieden.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2011 hob Ungarn eine Bestimmung auf, die Steuerzahler daran gehindert hatte, die Mehrwertsteuer für unbezahlte Einkäufe zurückzufordern, versäumte es jedoch, eine Entschädigung für diese Zahler zu erlassen.
In seinem letzten Monat verabschiedeten und am Donnerstag veröffentlichten Urteil erklärte das Gericht, dass zurückgeforderte Steuerbeträge innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens erstattet werden sollten, andernfalls habe der Steuerzahler nach europäischem Recht Anspruch auf eine verspätete Gebühr.

