Ungarische Behörden halten sich nicht an die Konsultationspflicht zu FX-Darlehen, sagt die EZB

(MTI) – Die ungarischen Behörden sind der Pflicht zur Konsultation der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Gesetzesentwurf über bestimmte Maßnahmen zu Devisenkreditverträgen nicht nachgekommen, eine Stellungnahme des EZB-Rats, die am auf seiner Website veröffentlicht wurde Dienstagabend, zeigt.
Die EZB habe ein Ersuchen des ungarischen Wirtschaftsministeriums um Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf über bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit Verbraucherdarlehensverträgen erhalten, teilte die Bank mit.
Dem ungarischen Parlament seien mehrere Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf vorgelegt worden, von denen keiner an die EZB weitergeleitet worden sei, hieß es.
Der Gesetzesentwurf wurde am 4. Juli 2014 vom ungarischen Parlament angenommen.
Der Oberste Gerichtshof legte die sieben Grundsätze fest (Klarheit, detaillierte Auflistung, Objektivität, Faktizität und Verhältnismäßigkeit, Transparenz, Kündigungsrecht und Symmetrie) und legte fest, dass, wenn diese erfüllt sind, die einseitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ein Verbraucherkreditvertrag ist nicht als missbräuchlich anzusehen.
Aus Gründen der Kohärenz und der Rechtssicherheit hätte im entsprechenden Recht klarer formuliert werden können, dass eine Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Bedingung, die durch einseitige Änderung der von einem Finanzinstitut angewandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auferlegt wird, fair ist oder nicht, gerechtfertigt sein muss ausschließlich auf der Grundlage der sieben Grundsätze beurteilt, argumentierte die EZB in der Stellungnahme.
Solche Maßnahmen könnten den Bankensektor erheblich belasten und möglicherweise die Stabilität des ungarischen Finanzsektors insgesamt beeinträchtigen, fügte er hinzu.

