Ungarn klagt gegen die Entscheidung des EU-Rates zur Ukraine-Hilfe

Ungarn hat beim Gericht in Luxemburg Klage gegen die Entscheidung des Rates der Europäischen Union eingereicht. Die ungarische Regierung behauptet, dass es rechtswidrig ist, fast alle Erträge aus dem eingefrorenen Vermögen der russischen Zentralbank zur Unterstützung der Ukraine zu verwenden. Der Rechtsstreit kann sich über Jahre hinziehen, könnte aber einen Präzedenzfall für zukünftige Entscheidungen schaffen.

Ungarn erhebt Klage

Wie Portfolio berichtet, hat Ungarn beim Gericht in Luxemburg eine Klage gegen Entscheidungen des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Friedensfazilität (EPF) eingereicht. Die Regierung beanstandet, dass die Erträge aus dem eingefrorenen russischen Zentralbankvermögen fast vollständig (99,7 Prozent) für die militärische Unterstützung der Ukraine verwendet werden.

Nach Ansicht Ungarns verstoßen die im Mai 2024 angenommene Entschließung des Rates und der Durchführungsbeschluss der EPF vom Februar 2025 gegen die Grundprinzipien der EU für eine rechtmäßige Entscheidungsfindung. Die offizielle Klage wurde am 25. August eingeleitet, als der Fall im Amtsblatt der Europäischen Union aufgeführt wurde. Obwohl sich das Verfahren erst in einem frühen Stadium befindet, könnte das Ergebnis weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Anwendung von Vetorechten haben.

Milliarden stehen auf dem Spiel

Es steht viel auf dem Spiel: Rund 200 Milliarden Euro russischer Vermögenswerte sind in den EU-Mitgliedstaaten eingefroren, was jährliche Erträge von 3 bis 5 Milliarden Euro bringt. Nach den geltenden Bestimmungen werden diese Mittel zum Teil für militärische und zum Teil für zivile Zwecke eingesetzt.

Bislang hat der EPF der Ukraine mehr als 11 Mrd. EUR zukommen lassen, und es könnte eine dauerhafte Einnahmequelle erschlossen werden. Ungarn beanstandet jedoch, dass seine Stimme in dem Verfahren nicht berücksichtigt wurde, da es nicht als “beitragender Mitgliedstaat” angesehen wurde. Die ungarische Seite behauptet, dies verstoße gegen die in den Gründungsverträgen der EU festgeschriebenen Entscheidungsverfahren.

Politische und rechtliche Konsequenzen

Das politische Gewicht des Falles ist beträchtlich. In den letzten Jahren hat Ungarn wiederholt sein Veto gegen Finanzpakete zur Unterstützung der Ukraine eingelegt, darunter auch gegen das Ende 2023 genehmigte Hilfspaket in Höhe von 50 Milliarden Euro. Infolgedessen haben mehrere Mitgliedstaaten nach Mechanismen gesucht, um die durch die einstimmige Beschlussfassung entstandenen Hindernisse zu umgehen.

Nach Ansicht des Juristischen Dienstes des Europäischen Rates und der Mehrheitsmeinung stellt die Verwendung von Erträgen aus eingefrorenen Vermögenswerten keine neue haushaltspolitische Verpflichtung dar und bedarf daher keiner einstimmigen Zustimmung. Sollte sich das Gericht auf die Seite Ungarns stellen, könnten zukünftige Ratsbeschlüsse dieser Art einer strengeren rechtlichen Kontrolle unterliegen.

Langwieriger Prozess steht bevor

Das Verfahren vor dem Gericht kann sich über Jahre hinziehen. Auf die schriftliche Phase folgen die Schlussanträge des Generalanwalts, dann Anhörungen und schließlich ein Urteil, gegen das der Gerichtshof der Europäischen Union vorgehen kann. In der Zwischenzeit bleibt die angefochtene Entscheidung in Kraft, so dass die aus den Erträgen von Vermögenswerten finanzierte Unterstützung fortgesetzt werden kann.

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