BREAKING NEWS! Deutsche Antifa-Angreifer zu hohen Haftstrafen für brutale Angriffe in Budapest verurteilt

Ein ungarisches Gericht hat einen deutschen Staatsangehörigen, der mit der Antifa-Bewegung in Verbindung steht, zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, weil er an einer Reihe von gewalttätigen Straßenüberfällen in Budapest im Jahr 2023 beteiligt war, bei denen mehrere Menschen schwer verletzt wurden.

Laut MTI wurde das Urteil am Mittwoch vom Budapester Stadtgericht verkündet. Damit wurde einer der am meisten beachteten Strafprozesse im Zusammenhang mit den politisch motivierten Übergriffen, die die ungarische Hauptstadt vor drei Jahren erschütterten, abgeschlossen.

Angriffe im Zusammenhang mit Gewalt durch extremistische Gruppen

Die Angeklagte, die als Maja T. (früher bekannt als Simeon T.) identifiziert wurde, ist eine deutsche Staatsbürgerin, die sich vor Gericht als queer und antifaschistische Aktivistin bezeichnete. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam sie im Februar 2023 als Teil einer ausländischen Antifa-Gruppe nach Budapest, die beabsichtigte, Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Tag der Ehre zu stören.

Die ungarischen Behörden erklärten, die Gruppe habe sich nicht an friedlichen Protesten beteiligt. Stattdessen griffen ihre Mitglieder wahllos Menschen auf öffentlichen Plätzen an und wählten ihre Opfer angeblich aufgrund ihres Aussehens aus, das sie mit rechtsgerichteten Ansichten in Verbindung brachten. Die Ermittler stuften die Verbrechen als Gewalt gegen Mitglieder einer Gemeinschaft ein, ein schweres Vergehen nach ungarischem Recht.

Mehrere Opfer, schwere Verletzungen

Die Angriffe ereigneten sich an mehreren Tagen im Februar 2023 an verschiedenen Orten in Budapest, darunter der Fővám-Platz, Gazdagrét und die Bankstraße. Die Opfer wurden über längere Zeit verfolgt, in einigen Fällen über mehrere Umsteigevorgänge in öffentlichen Verkehrsmitteln, bevor sie von hinten angegriffen wurden.

Nach den Erkenntnissen des Gerichts:

  • Sechs Opfer erlitten schwere Verletzungen,
  • Drei weitere erlitten leichte Verletzungen.

Bei einem der ersten Vorfälle wurden drei polnische Bürger von einer Gruppe von sieben oder acht Angreifern mit Schlagstöcken und anderen Gegenständen verprügelt. Zwei der Opfer erlitten Knochenbrüche.

In Deutschland verhaftet, nach Ungarn überstellt

Maja T. wurde in Deutschland verhaftet und im Jahr nach den Angriffen in ungarischen Gewahrsam überstellt. Während des Prozesses argumentierte sie, dass ihre Auslieferung rechtswidrig gewesen sei und berief sich dabei auf ein deutsches Gerichtsurteil im Zusammenhang mit dem europäischen Haftbefehlsverfahren.

In ihrer abschließenden Erklärung behauptete die Angeklagte, dass sie politisch verfolgt werde und bezeichnete ihre Haftbedingungen – einschließlich langer Einzelhaft – als unmenschlich. Die ungarischen Gefängnisbehörden haben diese Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen und erklärt, die Maßnahmen seien rechtmäßig und gerechtfertigt.

Sie sagte dem Gericht auch, dass sie sich selbst als das “eigentliche Opfer” betrachte, da sie in einem Land vor Gericht stehe, das ihrer Meinung nach sexuelle Minderheiten diskriminiert.

Andere Angeklagte, prominente Verbindungen

An dem Fall waren mehrere Angeklagte beteiligt. Einige wurden bereits verurteilt, während die Verfahren gegen andere getrennt wurden.

Eine der prominentesten Personen, die mit dem Fall in Verbindung stehen, ist Ilaria Salis, die ebenfalls im Zusammenhang mit den Anschlägen angeklagt wurde. Ihr ungarisches Strafverfahren wurde ausgesetzt, nachdem sie in das Europäische Parlament gewählt wurde und parlamentarische Immunität erhielt.

Ein weiterer Angeklagter erhielt eine Haftstrafe auf Bewährung, während ein weiterer deutscher Mitangeklagter zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

Spannungen im Gerichtssaal und hohe Sicherheitsvorkehrungen

Die Urteilsverkündung erregte großes öffentliches Aufsehen. Die Polizei hielt eine starke Präsenz rund um das Gerichtsgebäude in der Markó Straße aufrecht, wo sich die Anhänger der gegnerischen politischen Gruppen versammelten, aber weitgehend still blieben. Der vorsitzende Richter warnte die Zuschauer, dass jede Störung zur Räumung des Gerichtssaals führen würde.

Keine Bewährung möglich

Nach Angaben der MTI befand das Gericht Maja T. der schweren Körperverletzung für schuldig und verhängte eine achtjährige Haftstrafe ohne die Möglichkeit einer Bewährung.

Das Urteil bestärkt die ungarischen Behörden in ihrer Haltung, dass politisch motivierte Gewalt auf der Straße, unabhängig von ihrem ideologischen Hintergrund, hart bestraft wird.

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