Die ungarische Wettbewerbsbehörde verhängt eine Geldbuße gegen Lidl wegen Irreführung der Kunden

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Die ungarische Wettbewerbsbehörde (GVH) hat gegen Lidl Magyarország Kereskedelmi Bt. in einem wiederaufgenommenen Verfahren, das nun abgeschlossen wurde, eine Geldbuße in Höhe von 48 Millionen Forint verhängt. Die Supermarktkette, die landesweit rund 200 Filialen betreibt, habe die Verbraucher irregeführt, indem sie die Aussage „Lidl ist die günstigste Lebensmittelkette“ verbreitet habe, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

„Lidl ist die günstigste Lebensmittelkette“

Wie die Behörde erläuterte, hatte die GVH das Unternehmen bereits im Februar 2024 im ursprünglichen Verfahren aus demselben Grund sanktioniert, doch das Oberste Gericht wies die Wettbewerbsbehörde an, ein neues Verfahren durchzuführen. Im wiederholten Verfahren kam die GVH zu demselben Ergebnis, wenn auch auf einer enger gefassten Grundlage. Das Unternehmen kooperierte mit der Aufsichtsbehörde, räumte den Verstoß ein und verpflichtete sich, bei künftigen Preisangaben umsichtiger vorzugehen.

Die GVH leitete im Juli 2023 ein Verfahren gegen Lidl ein, nachdem sie festgestellt hatte, dass das Unternehmen in seiner Werbekommunikation behauptet hatte, „Lidl ist die günstigste Lebensmittelkette“. In ihrer Entscheidung vom Februar 2024 stellte der Wettbewerbsrat der GVH fest, dass diese Aussage einer Behauptung der Marktführerschaft gleichkomme, und verhängte damals eine Geldbuße in Höhe von 90 Millionen Forint gegen Lidl Magyarország Kereskedelmi Bt.

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Illustration. Foto: depositphotos.com

Das Unternehmen focht die Entscheidung vor Gericht an. Das Berufungsgericht Budapest wies die Klage von Lidl ab, doch die Curia wies die Wettbewerbsbehörde dennoch an, ein neues Verfahren durchzuführen.

Irreführende Kommunikation

Im erneuten Verfahren folgte die GVH den Vorgaben der Curia: Sie bewertete die Umstände neu und stellte den Verstoß auf einer enger gefassten Grundlage fest. Sie erachtete die Facebook-Mitteilung nicht als rechtswidrig, da diese ausreichend detailliert war und die Werbung zudem die Umstände und den zeitlichen Rahmen klar darlegte, in denen die Behauptung, Marktführer zu sein, auszulegen war.

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Die GVH berücksichtigte zudem, dass die Botschaft, die von den Verbrauchern über bestimmte Kommunikationskanäle wahrgenommen wurde, weiter gefasst war, und bezog dies in die Berechnung der Geldbuße ein. Wie bereits im vorangegangenen Verfahren stellte sie fest, dass die um den umstrittenen Slogan herum aufgebaute Kampagne unbegründete, irreführende Behauptungen zur Marktführerschaft enthielt.

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Foto: FB/Lidl

Im wiederholten Verfahren hatte Lidl bereits mit der Wettbewerbsbehörde kooperiert, den Verstoß eingeräumt, auf sein Recht auf Rechtsmittel verzichtet und sich zudem verpflichtet, nachträgliche Abhilfemaßnahmen umzusetzen.

Auf dieser Grundlage verhängte der Wettbewerbsrat der GVH eine Geldbuße in Höhe von 48 Millionen Forint gegen das Unternehmen, die – da Lidl den Verstoß nicht bestreitet – definitiv in den Staatshaushalt fließen wird. Die Behörde erklärte, sie habe eine geringere Geldbuße als im ursprünglichen Verfahren verhängt, da sie den Verstoß auf einer engeren Grundlage festgestellt habe und das Unternehmen während des erneuten Verfahrens aktiv kooperiert habe.

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