Abmeldung von Arbeitsuchenden mit gesundheitlichen Problemen Verletzung der Rechtssicherheit, sagt Ombudsmann

Die Abmeldung von Personen mit gesundheitlichen Problemen aus der Datenbank der Arbeitsuchenden stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit dar, da sie ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht des Ombudsmanns für Grundrechte.

Die Feststellung von László Szekely erfolgte im Zusammenhang mit einem Fall, in dem es um einen Beschwerdeführer ging, der als Arbeitsuchender abgemeldet worden war und anschließend keine Arbeitslosenunterstützung mehr erhielt. Der Beschwerdeführer sagte, er sei mit der Begründung abgemeldet worden, dass er aufgrund einer körperlichen Untersuchung vor der Einstellung für körperlich ungeeignet erklärt worden sei, öffentliche Arbeiten im Rahmen der Pflegearbeit der Regierung auszuführen.

In einer gesonderten Beschwerde wies ein Abgeordneter darauf hin, dass Arbeitslosengeld für Arbeitsuchende, die körperlich arbeitsunfähig seien, von den Behörden entzogen werde.

Im Bericht des Ombudsmanns heißt es, dass Arbeitsuchende nach dem einschlägigen Gesetz nur dann abgemeldet werden dürfen, wenn eine Änderung ihrer Umstände darauf hindeutet, dass sie nicht mehr als aktive Arbeitsuchende gelten können.

In dem Bericht heißt es, dass eine zuständige Behörde ein Jahr vor der Registrierung als Arbeitsuchender festgestellt habe, dass der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers unter der Beschäftigungsschwelle liege.

Trotzdem wurde der Beschwerdeführer als Arbeitsuchender registriert und als anspruchsberechtigt für Arbeitsuchendengeld eingestuft. Später wurden sie der Einstellungsvorprüfung unterzogen, woraufhin sie erneut für arbeitsunfähig erklärt wurden. Zu diesem Zeitpunkt wurden sie abgemeldet.

Der Ombudsmann sagte, die Praxis, Arbeitsuchende wegen ihres Gesundheitszustands abzumelden, ohne sie im Voraus zu benachrichtigen, verstoße gegen die Standards der Rechtsstaatlichkeit.

Szekely sagte, er habe sich in dieser Angelegenheit an die Personal- und Wirtschaftsminister gewandt.

Foto: MTI (Abbildung)

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