Achtung: Wichtiges Dokument wird in Ungarn nur noch online ausgestellt, Hunderttausende von Arbeitnehmern betroffen

Ab dem 1. Januar 2026 wird Ungarn das seit langem bestehende papierbasierte Sozialversicherungsheft, auf Englisch TB kiskönyv oder TB Booklet genannt, offiziell abschaffen und durch ein vollständig digitales System namens e-TB Booklet ersetzen. Die Änderung wird Hunderttausende von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen betreffen und die Art und Weise, wie Sozialversicherungsdaten erfasst und abgerufen werden, erheblich verändern.
Nach Angaben des ungarischen Finanzministeriums ist der Schritt Teil eines umfassenderen Vorhabens zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Ab Anfang 2026 werden die Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet sein, das Papierdokument mit der offiziellen Bezeichnung Bescheinigung über den Versicherungsstatus und die Krankenversicherungsleistungen zu führen. Stattdessen werden alle relevanten Daten über eine zentrale elektronische Plattform verfügbar sein, die von der ungarischen Nationalen Krankenversicherungskasse (NEAK) betrieben wird.
Was passiert mit dem alten TB-Heft?

Laut Pénzcentrum müssen Arbeitgeber im Rahmen der Umstellung das TB-Heft in Papierform an die versicherten Arbeitnehmer zurückgeben. Dies muss spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und auf nachprüfbare Weise geschehen. Wird es per Post verschickt, muss es per Einschreiben zugestellt werden; bei persönlicher Übergabe ist die Unterschrift des Arbeitnehmers als Nachweis des Empfangs erforderlich.
Wenn das Heft aus irgendeinem Grund nicht ausgehändigt werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, es bis fünf Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters des Arbeitnehmers aufzubewahren. Sobald das Dokument zurückgegeben wurde, müssen auch die Arbeitnehmer selbst das Papierheft für fünf Jahre nach Erreichen des Rentenalters aufbewahren, auch wenn es nicht mehr aktiv genutzt wird.
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Wie Mitarbeiter auf ihre Daten zugreifen können
Arbeitnehmer können ihren Versicherungsverlauf bereits über das Abfragesystem für den Versicherungsstatus von NEAK einsehen. Ab dem 1. Januar 2026 wird der so genannte “Patient Care Path”-Service den Versicherten auch den Zugriff auf Informationen über Geldleistungen der Krankenversicherung ermöglichen, die nach dem 31. Dezember 2023 gezahlt wurden. Dazu gehören Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kinderbetreuungsgeld, Adoptionsgeld und unfallbedingtes Krankengeld, die alle über offizielle Regierungsportale verfügbar sind.
Wenn ein Arbeitnehmer im Papierheft Versicherungszeiten entdeckt, die in den elektronischen Unterlagen nicht auftauchen, kann er ein offizielles Dokumentenprüfverfahren bei der Krankenversicherungsabteilung seines örtlichen Regierungsbüros einleiten.
Weniger Aufgaben für Arbeitgeber und Lohnbüros
Für Arbeitgeber, die keine Zahlstelle der Sozialversicherung betreiben, bedeutet die Übergabe des Papierheftes das Ende ihrer Verantwortung in diesem Bereich. Auch die Arbeitgeber, die Lohnbüros betreiben, werden entlastet. Ab 2026 dürfen sie nur noch auf die e-TB-Daten von Arbeitnehmern zugreifen, die derzeit bei ihnen versichert sind, und das auch nur mit einer ordnungsgemäßen, im nationalen Register eingetragenen Genehmigung.
Wichtig ist, dass die Lohnbüros für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2025 keine so genannten “passiven Leistungen” mehr beurteilen oder auszahlen dürfen – also Leistungen, die nach Beendigung der Beschäftigung beantragt werden. Diese Fälle fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Bezirks- und Hauptstadtverwaltungen.
Welche Informationen wird die e-TB-Broschüre enthalten?
Das neue digitale System wird umfassende Daten speichern, darunter Angaben zur persönlichen Identifikation und Sozialversicherungsnummern, Beschäftigungsverhältnisse, Angaben zum Arbeitgeber, Berufsbezeichnungen, Arbeitszeiten und Zeiten der Aussetzung. Es wird auch detaillierte Aufzeichnungen über Krankenversicherungsleistungen, Zahlungszeiträume, tägliche Leistungsbeträge und gegebenenfalls Informationen über Kinder enthalten, die mit dem Elterngeld verbunden sind.

