Änderung sorgt für verstärkte Unterstützung von Opfern von Straftaten

Budapest, 6. Oktober (MTI) – Das Parlament hat am Dienstag eine Gesetzesänderung verabschiedet, die darauf abzielt, die Rechte von Opfern von Straftaten zu erweitern und eine verstärkte Unterstützung bei Strafverfahren sicherzustellen.
Nach der neuen Gesetzgebung hat das Opfer im Laufe des Verfahrens Anspruch auf weitere Informationen, beispielsweise durch schriftliche Kommunikation oder elektronische Nachrichten.
Das neue Gesetz erweitert auch den Kreis der Familienangehörigen, einschließlich der Brüder und Schwestern, die während des Verfahrens ein Opfer vertreten können.
Das Gesetz gewährleistet dem Opfer das Recht, in einer nichtöffentlichen Gerichtssitzung eine Anhörung zum Schutz des persönlichen Schutzes einzuleiten, und gibt einem Opfer die Möglichkeit, während der Anhörung die Abwesenheit des Angeklagten zu beantragen.
Die Gesetzgebung sieht in einem Fall sexuellen Missbrauchs die Möglichkeit vor, dass das Opfer von einem Richter desselben Geschlechts angehört wird.
Es stellt sicher, dass bei Bedarf oder auf Wunsch ein Gebärdendolmetscher die Gerichtsverhandlung kostenlos unterstützt.
Die Änderung wurde vom Justizminister mit dem Ziel initiiert, die EU-Richtlinie zur Opferhilfe in die nationale Gesetzgebung zu integrieren.
Sie wurde einstimmig mit 161 Stimmen angenommen.

