Änderungen im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Polizei.hu informiert die Öffentlichkeit darüber, dass sich ab dem 1. Januar 2016 mehrere Passagen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten entsprechend den folgenden Änderungen ändern werden (dies ist eine Liste der wichtigsten Änderungen):
- Um den Prozess der Aufdeckung und Überprüfung der verschiedenen Straftaten zu erleichtern, wird die Institution des Ersuchens eingeführt, aber die Zahl der Institutionen, an die sich die Polizei wenden kann, wird erheblich verringert Um den unbekannten Täter einer Straftat zu erkennen, die von jemandem begangen wurde, der ein Fahrzeug benutzt, können die staatlichen und lokalen Kommunen, Behörden, öffentlichen Einrichtungen, gewerblichen Einrichtungen und zivilen Organisationen erreicht werden Die ersuchte Partei hat 8 Tage Zeit, um die Verpflichtungen der ersuchenden Behörden zu erfüllen. Wenn sie den Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die gesuchte Partei mit einer Geldstrafe belegt werden.
- Statutarisches Eigentum kann von den handelnden Stellen und Behörden vor Ort eingezogen werden, wenn entsprechende Übernahmebescheinigungen vorliegen.
- Der Umfang der Vertragsverletzungsverfahren, die zur Festnahme einer gesuchten Person genutzt werden können, erweitert sich. Gemäß der neuen Änderung müssen die Behörden einen Haftbefehl gegen jede Person erlassen, die zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, weil sie eine Geldstrafe nicht gezahlt hat (entweder per Scheck oder eine Geldstrafe vor Ort) oder die beantragte Gemeinschaftsarbeit nicht abgeschlossen hat und nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und Datum im ausgewählten Gefängnis erschienen ist und sie sogar nicht kontaktiert werden konnten.
- Das Gesetz betrachtet die Beschaffung und den Besitz von weniger als 10 Gramm neuer psychoaktiver Substanzen als Verstoß und ihre Bewertung fällt in die Zuständigkeit der Polizei.
- Jeder Täter kann sofort eingesperrt werden, wenn er den Betrieb öffentlicher Einrichtungen stört Jede Handlung stellt einen Verstoß dar, wenn die Person vorsätzlich oder aus Vernachlässigung das Funktionieren öffentlicher Einrichtungen stört, keine wesentliche Störung verursacht und der Schaden „vorsätzlich verursacht wird. „Der vorsätzlich verursachte 50.000. Die Beurteilung des Verstoßes fällt in die Zuständigkeit des Gerichts, und die Polizei führt ein Vorverfahren für das Gericht durch.
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