Baltic Travel plant, am 1. Mai durch den Gewerkschaftsstreik der LOT Polish Airlines gestört zu werden

Hier sind einige beunruhigende Neuigkeiten für Sie. „Hunderte Flüge am 1. Mai sollen aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen der nationalen Fluggesellschaft (LOT Polish Airlines) und ihren Gewerkschaften verspätet oder sogar gestrichen werden. Aufgrund der jüngsten EU-Gerichtsentscheidung können betroffene Reisende mit Entschädigungen rechnen, wenn der Streik bis in den 2. oder 3. Mai hineingeht.

Die meisten Flüge sollen im Hauptluftverkehrsknotenpunkt Polens 6 Warschau Chopin International Airport unterbrochen werden, was vor allem für die Regionalflieger, nämlich diejenigen, die in die und aus den baltischen Staaten reisen, Stress verursachen wird. Beliebte Strecken, darunter Riga 6 Warschau, Vilnius, Warschau und Tallinn, Warschau sind am stärksten bedroht Darüber hinaus sind diejenigen, die mit einem Zwischenstopp durch die polnische Hauptstadt reisen, trotz ihres endgültigen Bestimmungsortes in Gefahr.

Da es sich um einen vorab geplanten Personalausstieg handelt, muss LOT Polish Airlines keine Flugvergütungen gemäß der EC 261-Verordnung zahlen, da Flugvergütungsexperten jedoch darauf hinweisen, dass das Unternehmen unabhängig davon viele wesentliche Dinge bereitstellen muss.

“Trotz der beunruhigenden Tatsache, dass moralische Flugentschädigungen nicht den betroffenen Passagieren gehören, muss sich jeder Reisende dennoch seiner Rechte bewusst sein, wenn sich die Wartezeit auf einen Flug um 2 Stunden verlängert, muss jeder einzelne Passagier Nahrung, Wasser, Zugang zum Internet sowie die Möglichkeit eines Telefonats erhalten, immer wenn der Flug über Nacht Verspätung hat, ist auch die Unterbringung ein Muss”, erklärt Marius Stonkus, der CEO des Flugausgleichsunternehmens Skycop.

Wichtiger ist, dass die Entscheidung des obersten Gerichts der EU noch vor wenigen Wochen EU-Fluggesellschaften zu bis zu 600 € Flugentschädigung verurteilt hat, wenn der Flug aufgrund eines ‘wilden’, spontanen oder nicht vereinbarten Personalstreiks gestört wurde.

„Derzeit wurde der 1. Mai von der Gewerkschaft und der Fluggesellschaft beigelegt. Wenn der Streik jedoch andauert, wird jeder zweite Tag als „wilder Streik’ eingestuft, sodass verspätete oder annullierte Flüge an späteren Tagen Flugvergütungen in Millionenhöhe bedeuten können.“für die Fluggesellschaft Polens”

Kommentare M. Stonkus. “Je nach der Entfernung des gestörten Fluges können Passagiere damit rechnen, von der Fluggesellschaft von 250 € auf 600 € zu kommen”

Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen sowie Entschädigungen für die an der Störung beteiligten Passagiere sind in der EU-weit bereits 2004 in Kraft getretenen Verordnung EG 261 dargelegt. Sie berechtigt Reisende zu einer moralischen Entschädigung für Flugverspätungen von über 3 Stunden, Flugannullierung weniger als 14 Tage vor Abflug sowie Einsteigen, das aufgrund von Überbuchung verweigert wurde.

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